Beschluss:

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 10.06.2016 in den Anlagen 2 und 5 (Tabellen „Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belangen“ und „Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit“) zu entnehmen.

 

Die Behandlung der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 10.06.2016 (Anlage 2 und 5) erfolgen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.