Sitzung: 07.07.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: B 16/0238
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218, Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße
34 - 36", Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich
Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich
Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
13.06.2016 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der vorhandenen Nutzung
„Gebrauchtwarenhaus“ als Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung
- Schaffung von Entwicklungsoptionen für die vorhandene Nutzung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 218,
Norderstedt, „Gewerbegebiet Stonsdorf“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich und südlich des Langenharmer Weges /
östlich des Grünzuges an der Theodor-Storm-Straße bzw. östlich der
Emanuel-Geibel-Straße einschließlich des ehemaligen Bauhofgeländes / südlich
des Stadtparksees, wird im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.