Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218, Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34 - 36", Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 13.06.2016 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung der vorhandenen Nutzung „Gebrauchtwarenhaus“ als Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung
  • Schaffung von Entwicklungsoptionen für die vorhandene Nutzung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 218, Norderstedt, „Gewerbegebiet Stonsdorf“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich und südlich des Langenharmer Weges / östlich des Grünzuges an der Theodor-Storm-Straße bzw. östlich der Emanuel-Geibel-Straße einschließlich des ehemaligen Bauhofgeländes / südlich des Stadtparksees, wird im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.