Beschluss:

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist in den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 07.06.2016 in den Anlagen 3 und 5 (Tabellen: Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 13.10.2015 sind als Anlagen Nr. 2, 4 und 6 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 07.06.2016 (Anlage 3 und 5) erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf zu fertigen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.