Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich und östlich Flurstück 38/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 28.06.2016 festgesetzt (Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Entwicklung und Sicherung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche sowie der Skateanlage

·      Sicherung der Gemeinbedarfsflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen

·      Sicherung der Gemeinbedarfsflächen für einen Standort des Waldkindergartens

·      Sicherung der Flächen des Bauspielplatzes

·      Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen „Blockheizkraftwerk“

·      Sicherung des Park- und Stellplatzbereichs

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 171 Norderstedt, Gebiet: „In der großen Heide“ - östl. ehem. Müllberg/westlich Friedrichsgaber Weg wird im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern. Dies erfolgt im Parallelverfahren.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

b)  Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungs-plan Nr. 316 Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich und östlich Flurstück 38/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf (Plan und Begründung) vom 28.06.2016 (Anlage 4und 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.