Sitzung: 21.07.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: B 16/0252
Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt "Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer
Forstweg, nördlich und östlich Flurstück 38/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt
und westlich Oadby-and-Wigston-Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 28.06.2016 festgesetzt (Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Entwicklung
und Sicherung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche sowie der Skateanlage
· Sicherung
der Gemeinbedarfsflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen
· Sicherung
der Gemeinbedarfsflächen für einen Standort des Waldkindergartens
· Sicherung
der Flächen des Bauspielplatzes
· Sicherung einer Fläche für
Versorgungsanlagen „Blockheizkraftwerk“
· Sicherung
des Park- und Stellplatzbereichs
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 171 Norderstedt, Gebiet: „In der großen Heide“ - östl.
ehem. Müllberg/westlich Friedrichsgaber Weg wird im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Flächennutzungsplan ist
entsprechend zu ändern. Dies erfolgt im Parallelverfahren.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungs-plan Nr. 316 Norderstedt
"Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau,
östlich Rantzauer Forstweg, nördlich und östlich Flurstück 38/5,
Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße
(Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf
(Plan und Begründung) vom 28.06.2016 (Anlage 4und 5) wird als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.