Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 3 Abs.  1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Flurstück 35/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung (Plan und Begründung) vom 28.06.2016 (Anlage 4 und 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.