Sitzung: 14.06.2000 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0265
Die
Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein der
Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe
bei der
Haushaltsstelle
4640.009.93500 Kinderhort Glashütte,
Ersteinrichtung Brandschaden
in Höhe von 105.800,00 DM
zu.
Deckungsmittel stehen durch
Mehreinnahmen auf der
Haushaltsstelle
4640.009.34500 Kinderhort Glashütte, Ersatz Vermögenschäden
zur Verfügung.
Die Vorlage wurde einstimmig
beschlossen.
Protokollauszug: Abt. 102,
Abt. 201