Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein der Leistung einer  außerplanmäßigen Ausgabe bei der

 

Haushaltsstelle 4640.009.93500  Kinderhort Glashütte, Ersteinrichtung Brandschaden

 

in Höhe von 105.800,00 DM zu.

 

Deckungsmittel stehen durch Mehreinnahmen auf der

Haushaltsstelle 4640.009.34500 Kinderhort Glashütte, Ersatz Vermögenschäden

zur Verfügung.

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Abt. 102, Abt. 201