Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt von der gesetzlichen Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch zu machen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt Bad Segeberg eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass für die Stadt Norderstedt § 2 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin Anwendung findet (Optionserklärung).


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.