Sitzung: 25.01.2017 Stadtwerkeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0014
Beschluss:
Der
Stadtwerkeausschuss beschließt die Preise zur Hausanschlusserstellung und den
Baukostenzuschüssen für das Stromnetz – Bestandteil der „Ergänzenden
Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ – gültig ab
01.04.2017 wie folgt:
1. Hausanschlusskosten
(Ziffer II. 3. der Ergänzenden):
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Nettopreise |
Bruttopreise |
Hausanschluss bis 3 x 100 Ampere |
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bis 10 m
ab Hauptleitung pauschal |
890,76
EUR |
1.060,00
EUR |
Mehrlänge
je lfd. Meter |
42,02
EUR/m |
50,00
EUR/m |
2.
Baukostenzuschüsse
Für Netzanschlüsse in der Niederspannung mit einem
Anschlusswert bis 30 kW wird kein Baukostenzuschuss erhoben. Für Neuanschlüsse
größer als 30 kW wird gemäß § 11 NAV und gemäß Ziffer IV.1. der Ergänzenden
Bedingungen zur NAV folgender Baukostenzuschuss berechnet:
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Nettopreise |
Bruttopreise |
Niederspannung ( > 30 kW Anschlussleistung) |
71,43 EUR/ kW |
85,00 EUR/ kW |
Mittelspannung |
75,63 EUR/ kW |
90,00 EUR/ kW |
Diese Beiträge gelten nicht für Neuanschlüsse
außerhalb des Bereiches allgemeiner Bebauung und solche Neuanschlüsse für die
außergewöhnliche Netzausbauten erforderlich sind und für Sonderstromkreise
gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe. Hierfür gelten die individuelle
ermittelten Baukostenzuschüsse.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.