Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 320 Norderstedt „zwischen Ochsenzoller Straße und Achternfelde“, Gebiet: Flurstücke 351/45, 45/1, 45/12, 45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17 der Gemarkung Garstedt sowie Abschnitte der Straßen Ochsenzoller Straße und Achternfelde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in Anlage 2 der Vorlage zur Einladung festgesetzt.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung des Nahversorgungsbereichs Ochsenzoller Straße/Achternfelde mit Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten sowie gastronomischen Nutzungen
  • Sicherung von Wohnbauflächen in zentraler Lage
  • Sicherung von mietpreisgebundenem, öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Sicherung von erhaltenswerten Baum- und Alleen-Bestandes in der Ochsenzoller Straße
  • Sicherung der Verkehrsflächen für die Umgestaltung des Verkehrsknotens Ochsenzoller Straße/Achternfelde/Tannenhofstraße/Birkenweg

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 320 Norderstedt "zwischen Ochsenzoller Straße und Achternfelde", Gebiet: Flurstücke 351/45, 45/1, 45/12, 45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17 der Gemarkung Garstedt sowie Abschnitte der Straßen Ochsenzoller Straße und Achternfelde (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept (Anlage 3 und 4)  und eine Variante mit vier Geschossen werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.