Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 17/0044
Beschluss
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 293 Norderstedt „Friedrichsgaber Weg/Syltkuhlen“, Gebiet: westlich
Friedrichsgaber Weg, nördlich der Bebauung Waldstraße, östlich Syltkuhlen
Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Einladung) und Teil B –
Text (Anlage 3 der Einladung) in der Fassung vom 10.01.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 10.01.2017 (Anlage 4 der Einladung) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 293 Norderstedt „Friedrichsgaber Weg/Syltkuhlen“, die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: Lärmbelastung durch
die Erhöhung der
Verkehrsentwicklung
o Tiere
Aussagen zu: –
o Pflanzen
Aussagen zu: –
o Boden und Wasser
Aussagen zu: –
o Klima und Luft
Aussagen zu: –
o Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: –
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: 01.2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt
Norderstedt Stand: 12.2017
· strategische Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm stammt aus 2012 mit Stand: 01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12.2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 06.2015
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
· Baumgutachterliche
Bestandsaufnahme Bv Friedrichsgaber Weg/
Syltkuhlen, Norderstedt Stand: 07.2013
· Lärmtechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 293
Norderstedt „Friedrichsgaber Weg/Syltkuhlen“
– Aktualisierung 12/2016 Stand: 12.2016
· Grünordnungsplan inkl.
Artenschutzrechtlicher Prüfung Stand: 01.2017
sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.