Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0043
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen gem.
§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB sowie § 3 Absatz 2
in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 der
Einladung) werden
berücksichtigt
1i,
2
teilweise
berücksichtigt
.......................
nicht
berücksichtigt
.......................
zur
Kenntnis genommen
1a,
1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 1g, 1h, 1j, 1k, 1l, 1m
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (Anlage 5 der Einladung) werden
berücksichtigt
......................
teilweise
berücksichtigt
1a,
1d
nicht
berücksichtigt
1b,
1c
zur
Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die
einzelnen Abwägungsvorschläge können der Abwägungstabelle (Anlage 5 der
Einladung) entnommen werden.
Im
Rahmen der erneuten Auslegung ab dem 26.01.2017 gab es keine Bedenken
(Anlage 8 der Einladung) gegen die Änderung.
b) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 157 Nord Norderstedt,
3. Änderung „Stadtwerke", Gebiet: nördlich und westlich
Heidbergstraße, östlich der U-Bahn-Linie und südlich Beamtenlaufbahn im
Stadtteil Norderstedt-Mitte bestehend aus dem Teil A
- Planzeichnung - (Anlage 9 der Einladung, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 26.01.2017) und dem Teil B - Text -
(Anlage 10 der Einladung, in der zuletzt geänderten Fassung vom
16.09.2016) als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 26.01.2017 (Anlage 11 der Einladung) wird
gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.