Beschluss

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB sowie § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 der Einladung) werden

 

 

berücksichtigt

 

1i, 2

 

teilweise berücksichtigt

 

.......................

 

nicht berücksichtigt

 

.......................

 

zur Kenntnis genommen

 

1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 1g, 1h, 1j, 1k, 1l, 1m

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (Anlage 5 der Einladung) werden

 

berücksichtigt

 

......................

 

teilweise berücksichtigt

 

1a, 1d

 

nicht berücksichtigt

 

1b, 1c

 

zur Kenntnis genommen

 

.....................

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die einzelnen Abwägungsvorschläge können der Abwägungstabelle (Anlage 5 der Einladung) entnommen werden.

 

Im Rahmen der erneuten Auslegung ab dem 26.01.2017 gab es keine Bedenken (Anlage 8 der Einladung) gegen die Änderung.

 

b)  Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 157 Nord Norderstedt, 3. Änderung „Stadtwerke", Gebiet: nördlich und westlich Heidbergstraße, östlich der U-Bahn-Linie und südlich Beamtenlaufbahn im Stadtteil Norderstedt-Mitte bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 9 der Einladung, in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.01.2017) und dem Teil B - Text - (Anlage 10 der Einladung, in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.09.2016) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 26.01.2017 (Anlage 11 der Einladung) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.