Beschluss

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung in der Anlage 3 der Einaldung(Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 28.09.2016 sind als Anlagen 2 und 4 der Vorlage beigefügt.

 

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Anlage 3 der Einladung) erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf zu fertigen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.