Sitzung: 13.07.2000 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0290
Herr
Stender weist darauf hin, dass zu Punkt a für das neue Medium DVD
offensichtlich versehentlich ein Betrag von 2,50 DM anstatt 5,00 DM im
Beschlussvorschlag festgehalten ist.
Frau
Martin beantwortet die Fragen des Ausschusses zur Entgeltordnung.
Herr
Wochnowski stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
§ 7
der Entgeltordnung bleibt wie bisher bestehen.
Frau
Krogmann erbittet eine Zusammenstellung einer Übersicht über
Gebühren/Mahngebühren anderer Einrichtungen aus dem Umland.
Frau
Martin wird zu einer der nächsten Sitzungen eine Übersicht einreichen.
Herr
Wochnowski bittet zukünftig darum, bei einer Änderung eine direkten
Gegenüberstellung von Alt- und Neufassung vorzunehmen.
Abstimmung
zum Antrag: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften empfiehlt der Stadtvertretung
folgenden Beschluss:
a.
Es
werden folgende Entgelte für die Stadtbücherei des FORUM der Stadt Norderstedt
zum 01.10.00 neu festgesetzt bzw. ersatzlos gestrichen:
·
Als
Versäumnis- und Mahnzuschlag gemäß § 3 der Entgeltordnung wird für das neue
Medium DVD (...) 3,00 DM festgesetzt.
·
Für
Vorbestellungen gemäß § 4 der Entgeltordnung wird für das neue Medium DVD 5,00
DM festgesetzt.
b.
Die
Entgeltordnung für die Stadtbücherei des FORUM der Stadt Norderstedt wird zum
01.10.00 wie folgt geändert:
§ 3
wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Folgende
Versäumniszuschläge werden pro Öffnungstag und Medieneinheit fällig:
für
Bücher, Zeitschriften, Spiele,Kassetten, CD’s
für
Kinder: DM 0,10 ; ansonsten: DM 0,20
für
Medienkombinationen und Medienpakete
für
Kinder: DM 0,50 ; ansonsten: DM 1,00
für
Videos, DVD sowie Bilder/ Grafiken
einheitlich:
DM 3,00
Folgende
Mahnzuschläge werden fällig:
pro
Medieneinheit: DM 0,50 ; pro Bild/Grafik: DM 5,00
§ 4
wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Folgende
Entgelte werden pro Vorbestellung fällig:
für
Bücher, Zeitschriften, Spiele, Kassetten, CD’s, Sachvideos: DM 2,00
für
Kinder- und Spielfilme, DVD sowie Bilder / Grafiken: DM
5,00
§ 6
wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Bearbeitungsentgelt
bei Wiederbeschaffung der Medieneinheit
durch
die,den BenutzerIn DM 5,00
Bearbeitungsentgelt
bei Wiederbeschaffung der Medieneinheit
durch
die Bücherei zuzüglich dem Wiederbeschaffungswert DM 10,00
Barcodebeschädigungen DM 2,00
Diskettenersatz DM
2,00
MC
Leerhüllen DM
2,00
CD,CD
Rom, DVD Leerhüllen DM
2,50
Videoboxen DM 3,00
Spiele
Ersatzteile DM 2,00
Beschädigung
von Zeitschriften und Büchern in Höhe der
jeweiligen
Reparatur- bzw. Buchbindekosten
§ 8
wird zu § 7
§ 9
wird zu § 8
§10
wird zu § 9
Abstimmung:
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Abt. 442