Sitzung: 01.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: B 17/0209
Beschluss
a) Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes,
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
„Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn und Verlagerung Hundeübungsplatz",
Gebiet: südwestlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Gewerbegebiet
Harkshörn, östlich Zwickmöhlenmoor ergänzt und geändert.
Der angepasste Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 09.05.2017
festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Erweiterung der
Gewerbeflächen bis zum Industriestammgleis
· Darstellung der Grünfläche
mit Zweckbestimmung Hundesportanlage
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn und Verlagerung
Hundeübungsplatz", Gebiet: südwestlich
Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Gewerbegebiet Harkshörn, östlich
Zwickmöhlenmoor (Anlage 3)
die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die Planzeichnung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP 2020) vom 09.05.2017 (Anlage 4) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8,
9 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 2;
Stimmenenthaltung: 0, damit mehrheitlich beschlossen.