Sitzung: 06.07.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0351
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Frau
Slevogt hat in der o. g. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr
festgestellt, dass die Belegenheit des Kindergartens im Bereich des B 202 –
Norderstedt – von der Verwaltung unterschiedlich angegeben wird (Schulweg bzw.
Albert-Schweitzer-Straße) und folgende Fragen gestellt:
1.
Seit
wann ist der Schulweg umbenannt?
2.
Auf
wessen Wunsch – Vorschlag ist dies geschehen?
3.
Wer
hat die Umbenennung “beschlossen”?
4.
Wieso
weiß der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr davon nichts?
Seitens
der hauptamtlichen Verwaltung ist hierzu Folgendes auszuführen:
Zu
Frage 1
Die
Straße “Schulweg” ist nicht umbenannt; eine Umbenennung war und ist nicht
vorgesehen.
Eine
Beantwortung der Fragen 2 – 4 erübrigt sich daher.
Zur
Vorbeugung weiterer Mißverständnisse wird bei dieser Gelegenheit klargestellt,
dass auf dem Grundstück der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, das insgesamt
seine Belegenheit zum Schulweg hat (Hausnummer 30), seit Jahren eine
Kindertagesstätte existiert. Derzeit befindet sich bekanntlich eine weitere
Kindertagesstätte auf einem stadteigenen Grundstück südlich des
Gemeindezentrums im Bau. Diese zweite Kindertagesstätte hat ihre Belegenheit an
der “Albert-Schweitzer-Straße” (Hausnummer 35). Bei dieser Straße handelt es
sich um eine Stichstraße, die über die Johann-Hinrich-Wichern-Straße an die
Harckesheyde angebunden ist und die im Zuge der Neubebauung im B 202 –
Norderstedt – realisiert worden ist.
Die
Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 143/1. Änderung und Ergänzung (Stand
20.01.2000) sowie in der Vorlage Nr. B 00/0195 sind daher korrekt.