Sitzung: 06.07.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0212
Die
Sitzung wird um 19:42 Uhr unterbrochen und um 19:49 Uhr fortgeführt.
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage.
Herr
Rudolph ist bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
a) Entscheidung über die
Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
15.03.1999 bis einschließlich 15.04.1999, der erneuten öffentlichen Auslegung
vom 17.04.2000 bis einschließlich 17.05.2000 und der eingeschränkten
Beteiligung im Mai 2000.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen und im Rahmen der
eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger
öffentlicher Belange und privater Personen werden:
nicht berücksichtigt:
Punkt 2
Werner Grotherr vom
30.03.1999
teilweise berücksichtigt:
Punkt 4a
Ingrid und Dr. jur. Herwig Niehusen vom
05.02.1997
Punkt 5
Müller-Schönemann, Tietgen, Rodewoldt
Rechtsanwälte und Notare vom 15.04.1999
Punkt 6
Anwohnergemeinschaft “Am Stadtpark” vom
18.01.1999
berücksichtigt:
Punkt 1
Kreis Segeberg - Der Landrat - vom 26.02.1999
Punkt 3
Dr. jur. Herwig Niehusen vom 22.03.1999
Punkt 4
Dr. jur. Herwig Niehusen vom 13.04.1999
Punkt 7
Klaus-Hinrich Harms vom
20.12.1999
Punkt 8
Hardenack-Bau GmbH vom 25.04.2000
Punkt 9
Ingrid u. Dr. jur. Herwig Niehusen vom 05.05.2000
Punkt 10
Rolf Strehlau – Anwohnergemeinschaft Am Stadtpark vom 16.05.2000
Punkt 11
Ingrid u. Dr. jur. Herwig Niehusen vom 07.06.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zum Sachverhalt der Vorlage Nr. B 00/0212 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den
Bebauungsplan Nr. 143
- Norderstedt - 1. Änderung, Gebiet “Östlich Falkenbergstraße/südlich
Moorweg/nördlich Weg Am Stadtpark”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung -
und dem Teil B - Text - in der Fassung vom Juni 2000, als Satzung. Die
Begründung - Stand: 20.01.2000 - wird in der Fassung der Anlage 3 dieser
Vorlage gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses
ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und anschließend den
Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und
über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
c) Die Straße Am Stadtpark ist
in dem jetzigen Ausbauzustand zu belassen. Die zweite Eiche soll ebenfalls
festgesetzt werden.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Beschlussfassung anwesend
Die
Vorlage wurde mit 8 Stimmen gegen 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Beschlußkopie
an: 10
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