Sitzung: 06.07.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0257
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
7.7.1, 7.7.2, 7.8.1
teilweise berücksichtigt
4.2, 4.3, 5.2, 7.8.4
nicht berücksichtigt
1.2
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 4.1, 5.1, 5.3, 6.1, 7.1,
7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.8.2, 7.8.3, 7.8.5, 7.9, 7.10, 7.11
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die
o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
3.4, 5.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7,
11.1, 11.2, 11.9, 11.14, 13.2
teilweise berücksichtigt
8.3, 9.1, 10.1, 12.1, 14.3, 17.1
nicht berücksichtigt
1.1, 2.2, 2.3, 2.5, 3.1, 3.2,
3.3, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 4.2, 5.1, 6.1, 6.2, 6.8, 7.2, 7.3, 8.1, 8.2, 9.2, 9.3,
9.5, 9.6, 10.2, 10.3, 10.5, 11.4, 11.5, 11.7, 11.7.1, 11.7.2, 11.10, 11.11,
11.12, 11.13, 12.2, 13.1, 13.3, 14.1, 14.2, 15.1, 15.3, 15.4, 16.1
zur Kenntnis genommen
2.1, 2.4, 4.1, 6.4, 7.1, 9.4,
10.4, 11.3, 11.6, 11.8, 15.2
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 293 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg / Syltkuhlen", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich der Bebauung Waldstraße, östlich Syltkuhlen, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.01.2017 und dem Teil B - Text – (Anlage 8) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.01.2017, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, damit einstimmig beschlossen.