Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Herr Muckelberg stellt für die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN den Antrag die Ausgleichsmaßnahmen zu verdoppeln, da die angestrebten Maßnahmen nicht als ausreichend angesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis zu diesem Änderung-Antrag: 3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Beschluss

 

a)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

 

berücksichtigt

 

5.2, 9.6.1, 9.6.2

 

teilweise berücksichtigt

 

9.7.3, 9.9

 

nicht berücksichtigt

 

-

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.7.1, 9.7.2, 9.7.4, 9.7.5, 9.8, 9.10

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Es sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.

 

b)    Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg", Gebiet: nördlich Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich Alter Kirchenweg und westlich Am Exerzierplatz sowie nördlich und westlich Greifswalder Kehre, östlich Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im Ortsteil Harksheide bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.02.2017, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

14 Ja-Stimmen, einstimmig beschlossen.