Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Frau Sasse erläutert anhand einer Präsentation für den Bebauungsplan Nr. 311 und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes die verfolgten Planungsziele.

 

Es werden von den Ausschussmitgliedern zu den vorgestellten Plänen Fragen an die Verwaltung gestellt.

Insbesondere bezüglich etwaiger Sicherheitsmaßnahmen betreffend das Wasserwerk, welches im Plangebiet liegt, sagt Frau Rimka eine entsprechende Berücksichtigung zu.

 

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt „Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg, östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 14.06.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 14.06.2017 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt „Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·      bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

 

o  Mensch
Aussagen zu: Lärm- und Luftbelastung durch die Verkehrszunahme, verkehrliche Entlastung u. a. der Ulzburger Straße

o  Tiere
Aussagen zu: Arten- und Biotopschutz

o  Pflanzen
Aussagen zu: Belange von Natur und Landschaft, Biotopschutz, Landschaftsbild, Grün- und Ausgleichsflächen

o  Boden und Wasser
Aussagen zu: Umgang und Genehmigungserfordernis zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie Wasserhaltungsmaßnahmen, Berücksichtigung der Vorgaben der Wassergebietsverordnung, Untersuchungsbedarf einer branchenspezifischen Verunreinigung

o  Klima und Luft
Aussagen zu: Förderung des ÖPNV

o  Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: -

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                        Stand:  Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                               Stand:          12/2007

·      strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und

Flugverkehrslärm stammt aus 2012                                                        Stand:     16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht          Stand:          12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                             Stand:               2000

·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                   Stand:     30.06.2015

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                              Stand:               2005

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte

Norderstedt                                                                                               Stand:               2007

·      Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag (GPF) zum B-Plan Nr. 311

"Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße" der Stadt

Norderstedt, Kreis Segeberg                                                                    Stand:       Juni 2017

·      Fledermauskonzept Norderstedt Gebiet 6: Verlängerung

der „Oadby-and-Wigston-Straße“ (OAWS)

1. Fledermausmonitoring 2013                                                                Stand:     27.12.2013

·      Abriss Kleingartenanlage „Lawaetzstraße“ Stadt Norderstedt;

Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG                                   Stand:     24.10.2016

·      Untersuchung zum Vorkommen der Feldlerche für den

B-Plan Nr. 288 der Stadt Norderstedt                                                      Stand:     19.05.2013

·      Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt     Stand:     19.05.2017

·      Orientierende Untersuchung Altstandort Pilzhagen 2 - 4

22844 Norderstedt im Bereich des B-Plans Nr. 311                                Stand:        Juli 2016

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, damit mehrheitlich beschlossen.