Sitzung: 06.07.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3
Vorlage: B 17/0237
Frau
Sasse erläutert anhand einer Präsentation für den Bebauungsplan Nr. 311 und die
10. Änderung des Flächennutzungsplanes die verfolgten Planungsziele.
Es
werden von den Ausschussmitgliedern zu den vorgestellten Plänen Fragen an die
Verwaltung gestellt.
Insbesondere
bezüglich etwaiger Sicherheitsmaßnahmen betreffend das Wasserwerk, welches im
Plangebiet liegt, sagt Frau Rimka eine entsprechende Berücksichtigung zu.
Beschluss
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt
„Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl.
Pilzhagen und Waldbühnenweg, östl. Forst Rantzau, nördl.
Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse Teil A – Planzeichnung
(Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom
14.06.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 14.06.2017
(Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt
„Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
· bereits eingegangenen Stellungnahmen
von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten
Informationen zu folgenden Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: Lärm- und Luftbelastung durch die Verkehrszunahme,
verkehrliche Entlastung u. a. der Ulzburger Straße
o Tiere
Aussagen zu: Arten- und Biotopschutz
o Pflanzen
Aussagen zu: Belange von Natur und Landschaft, Biotopschutz,
Landschaftsbild, Grün- und Ausgleichsflächen
o Boden und Wasser
Aussagen zu: Umgang und Genehmigungserfordernis zur Versickerung von
Niederschlagswasser sowie Wasserhaltungsmaßnahmen, Berücksichtigung der
Vorgaben der Wassergebietsverordnung, Untersuchungsbedarf einer
branchenspezifischen Verunreinigung
o Klima und Luft
Aussagen zu: Förderung des ÖPNV
o Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: -
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· strategische Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm stammt aus
2012 Stand: 16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 30.06.2015
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand: 2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
· Grünordnungsplanerischer
Fachbeitrag (GPF) zum B-Plan Nr. 311
"Südlich Pilzhagen/nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße" der Stadt
Norderstedt, Kreis Segeberg Stand: Juni 2017
· Fledermauskonzept
Norderstedt Gebiet 6: Verlängerung
der „Oadby-and-Wigston-Straße“ (OAWS)
1. Fledermausmonitoring 2013 Stand: 27.12.2013
· Abriss Kleingartenanlage
„Lawaetzstraße“ Stadt Norderstedt;
Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG Stand: 24.10.2016
· Untersuchung zum Vorkommen
der Feldlerche für den
B-Plan Nr. 288 der Stadt Norderstedt Stand: 19.05.2013
· Lärmtechnische Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt Stand: 19.05.2017
· Orientierende Untersuchung
Altstandort Pilzhagen 2 - 4
22844 Norderstedt im Bereich des B-Plans
Nr. 311 Stand: Juli 2016
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, damit
mehrheitlich beschlossen.