Sitzung: 18.07.2017 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 5
Vorlage: B 17/0255
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 17/0255) werden
berücksichtigt
5.2, 9.6.1, 9.6.2
teilweise berücksichtigt
9.7.3, 9.9
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1,
6.1, 7.1, 8.1, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.7.1, 9.7.2, 9.7.4, 9.7.5, 9.8, 9.10
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Es sind aus der
Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21.
Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg", Gebiet: nördlich
Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich Alter Kirchenweg und westlich Am
Exerzierplatz sowie nördlich und westlich Greifswalder Kehre, östlich
Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im Ortsteil Harksheide
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 17/0255) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 17/0255) in der zuletzt geänderten Fassung vom
17.02.2017, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 6 zur Vorlage B 17/0255) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 46;
davon anwesend 39;
Ja-Stimmen: 29; Nein-Stimmen: 5; Stimmenenthaltung: 5
Die Ausgleichsmaßnahmen
werden verdoppelt.
Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:
Bei 29 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.