Beschluss

a)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 17/0257 ) werden

 

berücksichtigt

 

7.7.1, 7.7.2, 7.8.1

 

teilweise berücksichtigt

 

4.2, 4.3, 5.2, 7.8.4

 

nicht berücksichtigt

 

1.2

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 4.1, 5.1, 5.3, 6.1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.8.2, 7.8.3, 7.8.5, 7.9, 7.10, 7.11

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 17/0257) werden

 

berücksichtigt

 

3.4, 5.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7, 11.1, 11.2, 11.9, 11.14, 13.2

 

teilweise berücksichtigt

 

8.3, 9.1, 10.1, 12.1, 14.3, 17.1

 

nicht berücksichtigt

 

1.1, 2.2, 2.3, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 4.2, 5.1, 6.1, 6.2, 6.8, 7.2, 7.3, 8.1, 8.2, 9.2, 9.3, 9.5, 9.6, 10.2, 10.3, 10.5, 11.4, 11.5, 11.7, 11.7.1, 11.7.2, 11.10, 11.11, 11.12, 11.13, 12.2, 13.1, 13.3, 14.1, 14.2, 15.1, 15.3, 15.4, 16.1

 

zur Kenntnis genommen

 

2.1, 2.4, 4.1, 6.4, 7.1, 9.4, 10.4, 11.3, 11.6, 11.8, 15.2

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)    Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 293 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg / Syltkuhlen", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich der Bebauung Waldstraße, östlich Syltkuhlen, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 zur Vorlage B 17/0257) in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.01.2017 und dem Teil B - Text – (Anlage 8 zur Vorlage B 17/0257) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.01.2017, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 9 zur Vorlage B 17/0257) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 46.;

 

davon anwesend 39; Ja-Stimmen: 39; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

 


Abstimmung:

Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.