Sitzung: 18.07.2017 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: B 17/0257
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3 zur Vorlage B 17/0257 ) werden
berücksichtigt
7.7.1, 7.7.2, 7.8.1
teilweise berücksichtigt
4.2, 4.3, 5.2, 7.8.4
nicht berücksichtigt
1.2
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 4.1,
5.1, 5.3, 6.1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.8.2, 7.8.3, 7.8.5, 7.9, 7.10,
7.11
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die
o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 17/0257) werden
berücksichtigt
3.4, 5.2, 6.3,
6.5, 6.6, 6.7, 11.1, 11.2, 11.9, 11.14, 13.2
teilweise berücksichtigt
8.3, 9.1, 10.1,
12.1, 14.3, 17.1
nicht berücksichtigt
1.1, 2.2, 2.3,
2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 4.2, 5.1, 6.1, 6.2, 6.8, 7.2, 7.3, 8.1,
8.2, 9.2, 9.3, 9.5, 9.6, 10.2, 10.3, 10.5, 11.4, 11.5, 11.7, 11.7.1, 11.7.2,
11.10, 11.11, 11.12, 11.13, 12.2, 13.1, 13.3, 14.1, 14.2, 15.1, 15.3, 15.4,
16.1
zur Kenntnis genommen
2.1, 2.4, 4.1,
6.4, 7.1, 9.4, 10.4, 11.3, 11.6, 11.8, 15.2
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 293 Norderstedt
"Friedrichsgaber Weg / Syltkuhlen", Gebiet: westlich Friedrichsgaber
Weg, nördlich der Bebauung Waldstraße, östlich Syltkuhlen, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 zur Vorlage
B 17/0257) in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.01.2017 und dem Teil B -
Text – (Anlage 8 zur Vorlage B 17/0257) in der zuletzt geänderten Fassung vom
10.01.2017, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 9
zur Vorlage B 17/0257) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 46.;
davon anwesend 39;
Ja-Stimmen: 39; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.