Sitzung: 17.07.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0360
Frau
Reinders fragt an, warum die schlechte Befahrbarkeit des Radweges
Friedrichsgaber Weg zwischen Waldstraße und Syltkuhlen durch Knicküberwucherung
noch nicht behoben wurde. Die Anfrage wurde bereits im Ausschuss für Planung
Bau und Verkehr am 02.09.1999 gestellt.
Antwort
des Teams Natur und Landschaft:
Die
in den Radweg hineingewachsenen Zweige wurden vom Betriebsamt zuletzt im Herbst
1999 eingekürzt. Diese Rückschnitte werden in jedem Jahr vorgenommen. Nach dem
Neuaustrieb dieser Vegetationsperiode ragen gegenwärtig wieder Zweige in den
Radweg hinein. Das Betriebsamt erhielt heute einen Auftrag für den Rückschnitt
der überhängenden Zweige in diesem Bereich.
Naturbedingt
kommt es im Juni und Juli, in Abhängigkeit von der Witterung und verursacht
durch den jahreszeitlich bedingten Austrieb der Gehölze, im gesamten
Stadtgebiet zu Situationen, wo der Zuwachs der Bäume und Sträucher in
öffentliche Wege und Straßen hineinragt. Das Betriebsamt wird überall dort
schwerpunktmäßig zuerst tätig, wo besondere Verkehrsgefährdungen entstehen.
Dennoch ist es nicht möglich – wegen des begrenzten Personals und der großen
Anzahl von öffentlichen Grünflächen und des sonstigen städtischen Grüns sowie
des zeitgleichen Austriebs der Gehölze – alle Behinderungen innerhalb weniger
Tage nach dem sommerlichen Austrieb zurückzuschneiden.
Die
von Ihnen angefragte Situation am Friedrichsgaber Weg vor den Wohnhäusern
441 – 451 ist begründet durch die beengten Verhältnisse. Der Radweg
wurde seinerzeit bis unmittelbar an den Knickfuß heran ausgebaut. Daneben
verläuft der Gehweg. Mit diesem endet die öffentliche Fläche. Daran schließt
sich die Rasenfläche des privaten Vorgartens an.
Wenn
man ein weitgehend störungsfreies Nebeneinander von Knicks und Verkehrsflächen
erreichen will, dann muss mindestens ein 2,50 m breiter Saum neben dem
Knickfuß frei bleiben, damit nicht jeder Austrieb der Bäume und Sträucher
innerhalb einer Vegetationsperiode in die Verkehrsflächen (hier: den Radweg)
hineinragt. Dies ist beim Bau der Wohnhäuser und des Geh- und Radweges in den
sechziger Jahren nicht berücksichtigt worden und kann heute ohne Grunderwerb
nicht geändert werden.
Der
Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Protokollauszug:
Amt 69