Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0389
Herr
Helterhoff erläutert anhand einer Präsentation die Planungsziele und
beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 8 Glashütte, 9. Änderung "Glashütter Markt zwischen
Segeberger Chaussee und Mittelstraße", Gebiet: östlich Busbahnhof
Glashütter Markt, südöstlich Segeberger Chaussee, nordwestlich Mittelstraße
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
22.08.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Baurechten für eine mehrgeschossige, geschlossene
Bebauungsstruktur entlang der Segeberger Chaussee und Tangstedter
Landstraße
- Schaffung von Baurechten für eine Mischgebietsnutzung entlang der
Segeberger Chaussee und Tangstedter Landstraße
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: 11
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, damit mehrheitlich beschlossen.