Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Helterhoff erläutert anhand einer Präsentation die Planungsziele und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 327 Norderstedt "Ochsenzoll Ost", Gebiet: Östlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Segeberger Chaussee, westlich Wilhelm-Busch-Platz und südlich Ebereschenweg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 22.08.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Planungsrechten zur Herstellung geschlossener, mehrgeschossiger

Bebauungsstruktur entlang der Segeberger Chaussee.

  • Schaffung von Planungsrechten zur Herstellung von Mischgebietsnutzung entlang der Segeberger Chaussee.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen