Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0388
Herr
Helterhoff erläutert anhand einer Präsentation die Planungsziele und
beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 327 Norderstedt "Ochsenzoll Ost", Gebiet: Östlich
Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Segeberger Chaussee, westlich
Wilhelm-Busch-Platz und südlich Ebereschenweg beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
22.08.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Planungsrechten zur Herstellung geschlossener,
mehrgeschossiger
Bebauungsstruktur entlang der Segeberger Chaussee.
- Schaffung von Planungsrechten zur Herstellung von Mischgebietsnutzung
entlang der Segeberger Chaussee.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: 13
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen