Sitzung: 19.07.2000 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0357
Herr
Struckmann erläutert des Sachverhalt und beantwortet die Fragen den
Ausschussmitglieder.
Herr
Bialojan stellt den Antrag über die Absätze 1 und 2 im Beschlussvorschlag
getrennt abzustimmen und den 2 Absatz zu streichen
Der
Ausschuss beschließt:
1.
Die
Träger melden zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen
und Tagespflegestellen die gemäß
Fragebogen in der jeweils gültigen fassung genannten Daten an die Stadt.
Stichtag für die Datenerhebung ist jeweils der 1. September jeden Jahres. Die
Stadt bereinigt die gemeldeten Daten durch Abgleich mit den ihr zur Verfügung
stehenden allgemeinen datenbeständen und Erfahrungssätzen und gibt den Trägern
das Ergebnis der bereinigten Daten jährlich bekannt. Soweit sich die für die
Bedarfsplanungerheblichen Kritrien wesentlich verändern, nehmen Stadt und
Träger eine Anpassung der zu meldenden Daten vor. (Aus. § 2, Nr.9 des
vorliegenden Vertragsentwurfes)
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen / 2 Enthaltungen
Herr
Bialojan beantragt den 2. Absatz zu streichen:
2.
Um
die Nachfragesituation bei der Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung zum
01.09.00 einzuschätzen, wird der Fachbereich Kinderbetreuung und Jugendarbeit
gebeten, einen zentralen namentlichen
Datenabgleich aller Warte- und Besetzungslisten aller Norderstedter
Kindertageseinrichtungen vorzunehmen.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen werden gebeten, die
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Daten in der
gewünschten Form dem Fachbereich Kinderbetreuung und Jugendarbeit zur Verfügung
zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 5 Enthaltungen
Damit
ist der Antrag angenommen.
Auszug:
402