Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss wurde informiert über die Veränderung der Kreisförderrichtlinien ab 01/2000 im Bereich Tagespflegeförderung.

 

Der Fachbereich hat bereits im Tertialbericht T1.2000 zum Produkt 14.02.02 angekündigt, dass aufgrund der Änderung der Kreisförderungsrichtlinien ab 01/2000 entsprechende Anpas­sungsentscheidungen für die Aufgabenübertragung auf den Verein Tagespflege und für die Abfassung der Stadtförderungsrichtlinien notwendig werden. Die Neufassung der Kreisförde­rungs­richtlinien kam für den Fachbereich überraschend. Die Rahmenbedingungen, die seinerzeit Ausgangsgrundlage für die Aufgabenübertragung und für die Neufassung der Stadtförderungsrichtlinien gewesen sind, haben sich dadurch erheblich verändert.

 

Der Fachbereich hat eine vergleichende Gegenüberstellung der Tagespflegeförderungslinien Stadt (Stand: 08/1999) und Kreis (Stand: 01/2000) erarbeitet (siehe Anlage 1). Danach wird deutlich, dass es sich um zwei von einander erheblich abweichende Zuschusssysteme handelt, die nicht in Übereinstimmung gebracht werden können. Die gleichzeitige Anwendung beider Richtlinien verursacht einen Verwaltungsaufwand, der nicht zu rechtfertigen ist.

 

Der Verein Tagespflege hat die Tagespflegefälle weiterhin nach den Stadtförderungsricht­linien bearbeitet. Für Antragsteller mit niedrigem Einkommen (schätzungsweise 25 - 30 Fälle pro Monat) ist die Anwendung der Kreisrichtlinien durch die deutliche Anhebung der Beträge seit 01/2000 vorteilhafter. Für diese Fallgruppe ist eine Nachbearbeitung anhand der Kreis­richtlinien und die damit verbundene Nachzahlung zwischen Stadt und Verein zu regeln.

 

In diesem Zusammenhang hat am 21.06.2000 ein Gespräch mit Herrn Petersen, Kreisjugend­amt Segeberg, den Damen Walther und Starck, Verein Tagespflege Norderstedt e. V. und dem Fachbereich stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, ob die Stadt künftig und wenn ja, auf welche Weise im Bereich Tagespflege freiwillige finanzielle Leistungen erbringen will.

 

Herr Petersen stellt die Förderung der Tagespflege in Zusammenhang mit der zurzeit laufen­den Bedarfsplanung des Kreises. Danach wird Tagespflege als Möglichkeit gesehen, flexibel auf unterschiedliche Bedarfe zu reagieren. Sie ergänzt das Betreuungsangebot der Einrich­tun­gen, und sie kann erweiterten Bedarf für Kinder bis 14 Jahren abdecken. Er wirbt aus fach­licher Sicht für folgende künftige Verfahrensweise (noch keine Abstimmung mit den Kreis­gremien):

 

-          Aufhebung der Stadtförderungsrichtlinien

-          Bearbeitung der Zuschußanträge der Eltern für das Stadtgebiet Norderstedt, bevorzugt durch die Stadt selbst in öffentlich-rechtlichen Handlungsformen (rechtsmittelfähiger VA)

-          Kreis überträgt diese Kreisaufgabe auf die Stadt u. erstattet ihr die ausgeschütteten För­dermittel analog dem Verfahren “Sozialstaffel”

 

Diese Vorgehensweise hat aus seiner Sicht folgende Vorteile:

-          Vermeidung von Doppelbearbeitung

-          Finanzielle Besserstellung der Eltern, die den Kreisrichtlinien unterfallen

-          Vermeidung nicht erklärbarer Abweichungen bei den Zuschüssen, die sich aus dem Nebeneinander von Stadt- u. Kreisförderung ergeben könnten

-          Kurze Antragswege für die Eltern

-          Höhere Fachkompetenz des Verwaltungspersonals

-          Einsparung von Haushaltsmitteln bei der Stadt

-          Einheitliche Förderungsvoraussetzungen für alle Eltern im Kreisgebiet

-          Einheitliche Verwaltungspraxis für das Kreisgebiet.

 

Weiter macht er folgenden Vorschlag:

Wenn die Stadt die Tagespflege als besondere Betreuungsform weiterhin freiwillig fördern möchte, könnte sie die durch Einstellung der Einzelbezuschussung freiwerdenden Haus­halts­mittel (168.000,00 DM) in einen Fonds einbringen, aus dem die Festanstellung von Tages­müt­tern finanziert werden könnte. Dazu bestehen modellhafte Überlegungen beim Kreis und beim Verein. Voraussetzung hierfür ist, dass sich im Rahmen der Bedarfsplanung für die Tages­pflege ein ungedeckter Bedarf ergibt. Dies liegt insbesondere im Bereich Krippenver­sorgung nahe.

 

Das Land hat eine Förderung im Rahmen der Personalkostenförderung gem. § 25 Abs. 2
KiTaG in Höhe von 22 % in Aussicht gestellt. Der Kreisanteil würde bei 3 % liegen. Über die Höhe des Elternbeitrages wäre noch zu reden. Es ist von der Einstufung der Tagesmütter in BAT VIII auszugehen, geschätzte Personal- und Sachkosten ca. 67.000,00 DM pro Jahr und Stelle. Bei einem angenommenen Elternbeitrag in Höhe von 30 % der Kosten und nach Ab­zug der Zuschüsse von Land und Kreis verbleiben pro Tagesmutter Kosten von ca.

30.000,00 DM jährlich, die von der Stadt aufzubringen wären. Mit den durch Aufhebung der Stadtförderungsrichtlinien eingesparten Haushaltsmittel (168.000,00 DM) könnten ca. 5 Tages­mutterstellen finanziert werden.

 

Nach Aussage des Vereins kämen etwa 5 geeignete Tagesmütter in Betracht, die sich quali­fiziert haben und die Tagesmutterbetreuung als längerfristigen Beruf ansehen. Pro Tages­mutter können 3 – 5 Kinder betreut werden. Eine solche Versorgung im Haus ist kosten­günstiger als die Einrichtung oder Erweiterung einer Krippeneinrichtung. Als Arbeitgeber würde der Verein auftreten. Sowohl Kreis als auch Verein sehen eine solche Professionali­sierung der Tagespflege als vorteilhafte Ergänzung und Abrundung des Kinderbetreuungs­angebots an. Daneben bleibt die freie Tagespflege erhalten. Diese Mütter bieten Tagespflege nur vorübergehend an, solange sie selbst sich im Erziehungsurlaub befinden oder die eigenen Kinder klein sind.

 

Der Beschluß zum Bedarfsplan für 5 Jahre soll im Herbst 2000 im Jugendhilfeausschuß ge­faßt werden. Die Zahl der für die verschiedenen Betreuungsformen bedarfsgerecht vorzuhal­ten­den Betreuungsplätze muß bis dahin ermittelt sein.

 

Aus Sicht des Fachbereiches ist zu diesem Vorschlag Folgendes zu sagen:

 

Zunächst ist klarzustellen, dass die Tagespflegeförderung eine gesetzliche Leistung der Jugendhilfe und damit Aufgabe des Kreises Segeberg ist. Das Nebeneinander von Stadt­förde-rung (freiwillig) und Kreisförderung (Pflichtaufgabe) unter Einbeziehung des Vereins Tagespflege führt in der praktischen Abwicklung zu Komplikationen. Der Fachbereich muss teilweise regelnd eingreifen. Das liegt an den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und bedeutet keine Kritik an der Arbeit des Vereins. Der Fachbereich schließt sich insoweit den Ausführungen des Kreises an und plädiert ebenfalls für eine Aufhebung der Stadt-förderungsrichtlinien. Der mit dem Verein geschlossene Aufgabenübertragungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Mona­ten erstmalig zum 31.12.2001 gekündigt werden. Eine Aufhebung der Stadtförderungsricht­linien empfiehlt sich deshalb zu dem gleichen Zeitpunkt. Unter der Voraussetzung, dass eine Förderung nur noch nach den Kreisrichtlinien erfolgt, können diese Fälle mit vorhandenem Personal der Stadt abgewickelt werden.

 

Die durch die Aufhebung der Stadtförderungsrichtlinien eingesparten Haushaltsmittel (168.000,00 DM pro Jahr) können zur Deckung der Kinderbetreuungskosten in städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen mit verwendet werden.

 

 

Er bitte die Verwaltung

 

1)       eine Beschlussvorlage zu einer Sitzung im Herbst zu erarbeiten und

 

2)       den Verein für Tagespflege dazu einzuladen.

 

 

Auszug: 402