Sitzung: 19.07.2000 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0326
Der
Ausschuss wurde informiert über die Veränderung der Kreisförderrichtlinien ab
01/2000 im Bereich Tagespflegeförderung.
Der
Fachbereich hat bereits im Tertialbericht T1.2000 zum Produkt 14.02.02
angekündigt, dass aufgrund der Änderung der Kreisförderungsrichtlinien ab
01/2000 entsprechende Anpassungsentscheidungen für die Aufgabenübertragung auf
den Verein Tagespflege und für die Abfassung der Stadtförderungsrichtlinien
notwendig werden. Die Neufassung der Kreisförderungsrichtlinien kam für den
Fachbereich überraschend. Die Rahmenbedingungen, die seinerzeit
Ausgangsgrundlage für die Aufgabenübertragung und für die Neufassung der
Stadtförderungsrichtlinien gewesen sind, haben sich dadurch erheblich
verändert.
Der
Fachbereich hat eine vergleichende Gegenüberstellung der
Tagespflegeförderungslinien Stadt (Stand: 08/1999) und Kreis (Stand: 01/2000)
erarbeitet (siehe Anlage 1). Danach wird deutlich, dass es sich um zwei von
einander erheblich abweichende Zuschusssysteme handelt, die nicht in
Übereinstimmung gebracht werden können. Die gleichzeitige Anwendung beider
Richtlinien verursacht einen Verwaltungsaufwand, der nicht zu rechtfertigen
ist.
Der
Verein Tagespflege hat die Tagespflegefälle weiterhin nach den
Stadtförderungsrichtlinien bearbeitet. Für Antragsteller mit niedrigem
Einkommen (schätzungsweise 25 - 30 Fälle pro Monat) ist die Anwendung der
Kreisrichtlinien durch die deutliche Anhebung der Beträge seit 01/2000
vorteilhafter. Für diese Fallgruppe ist eine Nachbearbeitung anhand der Kreisrichtlinien
und die damit verbundene Nachzahlung zwischen Stadt und Verein zu regeln.
In
diesem Zusammenhang hat am 21.06.2000 ein Gespräch mit Herrn Petersen,
Kreisjugendamt Segeberg, den Damen Walther und Starck, Verein Tagespflege Norderstedt
e. V. und dem Fachbereich stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, ob die
Stadt künftig und wenn ja, auf welche Weise im Bereich Tagespflege freiwillige
finanzielle Leistungen erbringen will.
Herr
Petersen stellt die Förderung der Tagespflege in Zusammenhang mit der zurzeit
laufenden Bedarfsplanung des Kreises. Danach wird Tagespflege als Möglichkeit
gesehen, flexibel auf unterschiedliche Bedarfe zu reagieren. Sie ergänzt das
Betreuungsangebot der Einrichtungen, und sie kann erweiterten Bedarf für
Kinder bis 14 Jahren abdecken. Er wirbt aus fachlicher Sicht für folgende
künftige Verfahrensweise (noch keine Abstimmung mit den Kreisgremien):
-
Aufhebung
der Stadtförderungsrichtlinien
-
Bearbeitung
der Zuschußanträge der Eltern für das Stadtgebiet Norderstedt, bevorzugt durch
die Stadt selbst in öffentlich-rechtlichen Handlungsformen (rechtsmittelfähiger
VA)
-
Kreis
überträgt diese Kreisaufgabe auf die Stadt u. erstattet ihr die ausgeschütteten
Fördermittel analog dem Verfahren “Sozialstaffel”
Diese
Vorgehensweise hat aus seiner Sicht folgende Vorteile:
-
Vermeidung
von Doppelbearbeitung
-
Finanzielle
Besserstellung der Eltern, die den Kreisrichtlinien unterfallen
-
Vermeidung
nicht erklärbarer Abweichungen bei den Zuschüssen, die sich aus dem
Nebeneinander von Stadt- u. Kreisförderung ergeben könnten
-
Kurze
Antragswege für die Eltern
-
Höhere
Fachkompetenz des Verwaltungspersonals
-
Einsparung
von Haushaltsmitteln bei der Stadt
-
Einheitliche
Förderungsvoraussetzungen für alle Eltern im Kreisgebiet
-
Einheitliche
Verwaltungspraxis für das Kreisgebiet.
Weiter
macht er folgenden Vorschlag:
Wenn
die Stadt die Tagespflege als besondere Betreuungsform weiterhin freiwillig
fördern möchte, könnte sie die durch Einstellung der Einzelbezuschussung
freiwerdenden Haushaltsmittel (168.000,00 DM) in einen Fonds einbringen, aus
dem die Festanstellung von Tagesmüttern finanziert werden könnte. Dazu
bestehen modellhafte Überlegungen beim Kreis und beim Verein. Voraussetzung
hierfür ist, dass sich im Rahmen der Bedarfsplanung für die Tagespflege ein
ungedeckter Bedarf ergibt. Dies liegt insbesondere im Bereich Krippenversorgung
nahe.
Das
Land hat eine Förderung im Rahmen der Personalkostenförderung gem. § 25 Abs. 2
KiTaG in Höhe von 22 % in Aussicht gestellt. Der Kreisanteil würde bei 3 %
liegen. Über die Höhe des Elternbeitrages wäre noch zu reden. Es ist von der
Einstufung der Tagesmütter in BAT VIII auszugehen, geschätzte Personal- und
Sachkosten ca. 67.000,00 DM pro Jahr und Stelle. Bei einem angenommenen
Elternbeitrag in Höhe von 30 % der Kosten und nach Abzug der Zuschüsse von
Land und Kreis verbleiben pro Tagesmutter Kosten von ca.
30.000,00
DM jährlich, die von der Stadt aufzubringen wären. Mit den durch Aufhebung der
Stadtförderungsrichtlinien eingesparten Haushaltsmittel (168.000,00 DM) könnten
ca. 5 Tagesmutterstellen finanziert werden.
Nach
Aussage des Vereins kämen etwa 5 geeignete Tagesmütter in Betracht, die sich
qualifiziert haben und die Tagesmutterbetreuung als längerfristigen Beruf
ansehen. Pro Tagesmutter können 3 – 5 Kinder betreut werden. Eine solche
Versorgung im Haus ist kostengünstiger als die Einrichtung oder Erweiterung
einer Krippeneinrichtung. Als Arbeitgeber würde der Verein auftreten. Sowohl
Kreis als auch Verein sehen eine solche Professionalisierung der Tagespflege
als vorteilhafte Ergänzung und Abrundung des Kinderbetreuungsangebots an.
Daneben bleibt die freie Tagespflege erhalten. Diese Mütter bieten Tagespflege
nur vorübergehend an, solange sie selbst sich im Erziehungsurlaub befinden oder
die eigenen Kinder klein sind.
Der
Beschluß zum Bedarfsplan für 5 Jahre soll im Herbst 2000 im Jugendhilfeausschuß
gefaßt werden. Die Zahl der für die verschiedenen Betreuungsformen
bedarfsgerecht vorzuhaltenden Betreuungsplätze muß bis dahin ermittelt sein.
Aus
Sicht des Fachbereiches ist zu diesem Vorschlag Folgendes zu sagen:
Zunächst
ist klarzustellen, dass die Tagespflegeförderung eine gesetzliche Leistung der
Jugendhilfe und damit Aufgabe des Kreises Segeberg ist. Das Nebeneinander von
Stadtförde-rung (freiwillig) und Kreisförderung (Pflichtaufgabe) unter
Einbeziehung des Vereins Tagespflege führt in der praktischen Abwicklung zu
Komplikationen. Der Fachbereich muss teilweise regelnd eingreifen. Das liegt an
den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und bedeutet keine Kritik
an der Arbeit des Vereins. Der Fachbereich schließt sich insoweit den
Ausführungen des Kreises an und plädiert ebenfalls für eine Aufhebung der
Stadt-förderungsrichtlinien. Der mit dem Verein geschlossene
Aufgabenübertragungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten erstmalig
zum 31.12.2001 gekündigt werden. Eine Aufhebung der Stadtförderungsrichtlinien
empfiehlt sich deshalb zu dem gleichen Zeitpunkt. Unter der Voraussetzung, dass
eine Förderung nur noch nach den Kreisrichtlinien erfolgt, können diese Fälle
mit vorhandenem Personal der Stadt abgewickelt werden.
Die
durch die Aufhebung der Stadtförderungsrichtlinien eingesparten Haushaltsmittel
(168.000,00 DM pro Jahr) können zur Deckung der Kinderbetreuungskosten in
städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen mit verwendet werden.
Er
bitte die Verwaltung
1)
eine
Beschlussvorlage zu einer Sitzung im Herbst zu erarbeiten und
2)
den
Verein für Tagespflege dazu einzuladen.
Auszug:
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