Sitzung: 19.07.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0198.1
Die
Anfragen werden wie folgt beantwortet:
a)
Aufzeigen von vergleichbaren Möglichkeiten (siehe Anordnung Unfallkasse) mit
Stellungnahme der Unfallkasse. Welche technischen Möglichkeiten sieht die
Unfallkasse?
Zu
a) wird auf das Schreiben der Unfallkasse vom 05.07.2000
verwiesen.
b) Was für Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Informationen: Entsorga 2000 in Köln einholen und dem Ausschuss Material
vorstellen.
(Programm der Entsorga liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei)
zu
b)
Das
Betriebsamt hat – wie auch in den zurückliegenden Jahren – die ENTSORGA
besucht.
Auf
dem Gebiet der Abfallsammlung wurden die neuesten Modelle von Heck, Front- und
Seitenladern sowie Transportfahrzeuge mit Wechselbehältern (oft mit Low entry
Fahrgestell) jeweils für die Entleerung von 2- und 4-rädrigen Müllbehältern
präsentiert.
Das
Pflichtenheft für eine zukünftige Generation von Abfallsammelfahrzeugen
(ENTSORGA DOKUMENTE 4) ist als Anlage 2 der Vorlage M 00/0198.1beigefügt. Diese
Fahrzeuge sind komplett nicht mehr für die Entleerung von 50 und 110 l
Ringtonnen konzipiert.
Auch
bei den Herstellern von Schüttungen wurde eingeräumt, dass damit
nur die ordnungsgemäße Aufnahme von fahrbaren MGBs möglich ist.
Die
gleichzeitige Aufnahme von Ringtonnen wird kaum noch angeboten
(z. B. noch
OTTO), stößt aber immer bei einer geteilten Kammschüttung, die für Ringtonnen
und MGB-Aufnahme geeignet ist, auf technische Schwierigkeiten in der
Praxis (Beweis verschluckte Ringtonnen nicht nur in Norderstedt).
Prospekte von Herstellern von Schüttungen sind als Anlage 3 der Vorlage M
00/0198.1
beigefügt
.
In der Praxis
werden vorwiegend für den ländlichen
Bereich Seitenladerfahrzeuge z. T. mit vollautomatischer Aufnahme von MGB
ab 60 l mit bis zu 3,40 m ausschwenkbaren Haltern angeboten. Nachfragen haben
bestätigt, dass diese für Ringtonnen ungeeignet sind!
Prüfung
des Einsatzes von Seitenladerfahrzeugen
Müssen die Behälter – wie bei einer klassischen
Schüttung – in die Kammleiste eingehoben werden, wäre weiterhin ein manuelles
Anheben von 50-l-Ringtonnen nötig (Þ keine geeignete Alternative!)
Soweit nur Spezialbehälter (z. B.
Diamond-Umleerbehälter der Firma MSTS von 60 l bis 1,1 cbm) eingesetzt
werden, ist zwar eine über einen Joystick gesteuerte automatische Aufnahme und
Beladung möglich, dies setzt sowohl den Ersatz der Ringtonnen als auch eine
Beschaffung von 5 neuen Müllfahrzeugen voraus! Þ keine geeignete
Alternative!)
Soweit Hersteller von Müllfahrzeugaufbauten mit “Ladekränen” am
Straßenrand sehr genau bereitgestellte Ringtonnen aufnehmen könnten (lt.
Befragung der Hersteller nicht möglich!!!) und dies vorausgesetzt eine solche
Praxis im Norderstedter Stadtgebiet effizient und politisch gewollt wäre, wären
diese Fahrzeuge zu beschaffen (geschätzt: ca. 5 x 380.000 DM = 1,9 Mio DM).
Die Fahrzeugauswahl im Jahr 1999 (26 to Hecklader, 3-Achser mit
gelenkter Nachlaufachse) ist nach Besuch auf der ENTSORGA in Köln sowie div.
Testeinsätzen in Norderstedt (LOTUS-Container-Wechselsystem, Seitenlader,
Low-Entry) sehr sorgfältig erfolgt.
Seitenladerfahrzeuge
mit automatisch ausfahrbaren Armen sind nach Herstellerangaben für den
Entsorgungsverkehr über Land konzipiert und im Stadtbereich nur sehr bedingt
einsetzbar. Die Nachteile überwiegen im Stadtbereich eindeutig!
Die Anschaffung von neuen Abfallsammelfahrzeugen ist
in Norderstedt bis 2002
ohnehin zurückgestellt.
Sonstige
Alternativen zur teilweisen Erfüllung der Auflagen der Unfallkasse
bestünden aus Sicht der hauptamtlichen Verwaltung der Stadt Norderstedt
1)
in
der Abschaffung der Transportwege für Ringtonnen (damit nach § 2 der
Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt) auch
automatisch für fahrbare Biotonnen auf den Grundstücken, auf denen Ringtonnen
angemeldet sind.
2)
in
der Abschaffung von Metall-Ringtonnen vor 2002
s. hierzu Vorlage B 00/0198.2
3)
in der Prüfung der technischen Veränderung der Automatik-Schüttungen,
sodass ein manuelles Einhängen der 50l-Ringtonnen nicht mehr nötig ist:
Lt.
schriftl. Hersteller-Aussage (Firma OTTO) vom 18.04.2000 wird dies aus Gründen
der Betriebssicherheit nicht praktiziert. Bei OTTO gibt es für
Automatik-Schüttungen mit automatischem Betrieb von RE/RT keine CE-Abnahme,
somit dürfen sie nicht eingesetzt werden. Die Berufsgenossenschaft hat bei
einem solchen Betrieb nach Angaben der Firma OTTO wegen erhöher Unfallgefahr
erhebliche Bedenken!
Þ keine Alternative
Alternativen
sind vor Erstellung der Vorlage B 00/0198 geprüft worden. Geeignete
Gesamtlösungen zur Gewährleitung des Arbeitssschutzes außer der Abschaffung der
Ringtonnen sind technisch nicht möglich.
c)
Stellungnahme des Rechtsamtes zum Rückkauf der MGB Tonnen, Gebührenentwicklung
insgesamt, Ringtonnen sind auch käuflich erworben worden. Wie sollen die
Eigentümer entschädigt werden?
Hierzu wird auf die Stellungnahme des Rechtsamtes vom 21.02.2000
verwiesen.
Eine
Entschädigung der Grundstückseigentümer für den Erwerb von Ringtonnen ist
verwaltungsseitig nicht vorgesehen. Sei Dezember 1996 konnten zwecks Anmeldung
bei der Stadt Norderstedt keine Ringtonnen erworben werden. Ausgleichszahlungen
für z. T. Jahrzehnte alte Ringtonnen sind auch praktisch nicht möglich.
Zum einen sind Kaufbelege für Ringtonnen
entsprechend der Aktenordnung für die Stadtverwaltung Norderstedt spätestens 10
Jahre aus den Akten entfernt und vernichtet worden, zum anderen wäre pro Jahr
ein Wertverlust von ca. 3,80 DM ggf. noch abgestuft abzuziehen, die meisten
Grundstückseigentümer werden voraussichtlich selbst nicht mehr im Besitz von
Kaufbelegen sein und bei Grundstücksverwaltungen sind diese über die
Nebenkos-ten umgelegt worden (anschließend Mieterwechsel usw.!).
Entscheidend
ist schließlich, dass faktisch die Mehrzahl der Ringtonnen älter als 10 Jahre
sind und damit abgeschrieben sind. Datenmaterial liegt hierzu nicht vor.
d)
Kostenkalkulation an die Kapitaldienstkosten für die Überlassung der einzelnen
Müllgefäße pro Gefäß und Jahr.
Zu
d)
Die
Gesamtkosten für die Beschaffung der MGB-Behälter betragen voraussichtlich
ca. 469.000,00 DM. Bei einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren sind
durchschnittlich jährlich ca. 47.000,00 DM zu berücksichtigen. Für die
Verzinsung des Betrages sind 3 % zugrunde zu legen. Bei einer Beschaffung im
Jahre 2001 z. B. würde bereits im Jahre 2002 erstmals ein Anteil von ca.
65.000,00 DM den kalkulatorischen Kosten zusätzlich zuzurechnen sein. (Ab 2002
ist dann jeweils der Wiederbeschaffungszeitwert (Preisindexanpassung)
anzusetzen.)
Beschaffung
von 9.200 Stück 60 l MGB und 3.700 Stück 120 l MGB = 12.900 Behälter
Gesamt
MGB-Behälter (60, 120, 240, 1.100 l) = 7.868 Stück (Stand: Ende Mai 2000)
neu zu beschaffende MGB für bisherige 50 l
= 9.200 Stück
neu
zu beschaffende MGB für bisherige 110 l
= 3.700 Stück
ca. 20.768 Stück
65.000,00
DM : 20.768 Stück = 3,13
DM/Jahr/Behälter, dies entspricht 0,26 DM/Monat/ Behälter
durchschnittlich auf alle Behältergrößen verteilt.
e) Wie
hoch sind die Kosten: Einsammeln, Entsorgen und Verteilung der alten und neuen
Mülltonnen. Hier insbesondere auch die Personalkosten.
Zu
e)
Die
Verteilung der neuen Mülltonnen würde – wie bei der Einführung der Biotonnen im
Jahr 1996 – europaweit zusammen mit der Lieferung komplett ausgeschrieben.
Personalkosten der Stadt fallen hierbei nicht an. Im geschätzten Kaufpreis von
rd. 36,35 DM pro Stück wären die Verteilkosten für die neuen MGB und die
Einsammelkosten für Ringtonnen gemäß Bezirkslisten enthalten.
f)
Wie hoch sind die Personalkosten bei der Erstellung und Neuberechnung der
Gebührenbescheide? Überprüfung der im Haushalt gemeldeten Personen. Wie soll
die Neuberechnung im Geschosswohnungsbau erfolgen?
Zu
f)
Die
Jahreskalkulation der Abfallgebühren würde in der herkömmlichen Art und Weise
durch die Kostenrechnerin erstellt. Zusätzliche Personalkosten bei der
“Neuberechnung der Gebührenbescheide” im Rahmen der Gebührenkalkulation
entstehen nicht.
Die
Überprüfung des jeweiligen satzungsmäßigen Tonnengrößenbedarfs erfolgt nach EDV-mäßiger Erstellung von
(alphabetisch nach Straße und Hausnummer sortierten) Listen über die
Grundstücke mit den jeweiligen Angaben über Anzahl und Größe der dort
gemeldeten Ringtonnen durch die Datenzentrale. Ebenfalls geordnete Listen des
Einwohnermeldeamtes über die Zahl der dort gemeldeten Personen würden damit
abgeglichen. Der Verwaltungsaufwand lässt sich hierfür nicht genau abschätzen.
Dieser dürfte in etwa mit dem Aufwand für die rd. 12.000 Biotonnen
übereinstimmen, die im Jahr 1996 eingeführt wurden.
g)Vergleich/Gebühren/System/Personalkosten
– Wegezweckverband – Stadt Norderstedt.
Zu
g)
Abfallwirtschaft
Vergleich Stadt Norderstedt - WZV
Nachfolgend
wird dargestellt, welche Leistungen bei der Stadt Norderstedt und im Vergleich
beim Wege-Zweckverband Segeberg angeboten bzw. welche Voraussetzungen zugrunde
gelegt werden:
STADT NORDERSTEDT
|
WEGE-ZWECKVERBAND SEGEBERG
|
Künftig kleinster Behälter: 60 l-Restabfallbeh. 4-wöchentl. Leerung bei Müllgemeinschaft:
min. 6 l/P/Woche = 24 l/P/Monat wäre eine MG mit 2 Haushalten halten à 1
Person= 60 l/MG/Monat möglich Gebühr dann p.P = 31,20 DM/Jahr |
Kleinster Behälter: 120 l-Restabfallbeh.
4-wöchentl. Leerung 54,60 DM/Jahr (- 3 x 30 l
= 36,00 DM) 162,00 DM/Jahr bei Müllgemeinschaft:
min. 7,5 l/P/Woche= 30 l/P/Monat wäre eine
MG mit 2 Haus- à 1 Person = 48
l/MG/Monat möglich 60 l Volumen = 174,00
DM/Jahr : 2 = 87,00 DM/Jahr |
Mindestvolumen:
6 l/Pers./Woche
|
Mindestvolumen: 10 l/
Pers./Woche (in Ausnahmefällen: 7,5
l/Pers./Woche) |
3 x jährlich
Sperrmüllsammlung
(Mengen unbegrenzt) |
1 x jährlich
Sperrmüllsammlung (2 cbm je 120
l-Restabfallbehälter) |
Transportwege
für alle Behälter
|
Transportwege nur bei
660 l u. 1.100 l-Beh. |
3 x jährlich
Strauchgutsammlung Wöchentliche Entsorgung von Stubben, Wurzelwerk u. zersägten
Baumstämmen auf Abruf ohne Zusatzgebühr 5 mobile Laubsammlungen
ohne Zusatzgebühren Tannenbaumsammlung ohne
Zusatzgebühr |
Keine spezielle Strauchgutsammlung Big-bags 15,00 DM je 1
cbm für pflanz-
liche Abfälle + 40,00 DM
für An- und
Abfahrt Stubben
und Stämme 15,00 DM/100 kg
Keine
Laubsammlung für das Gesamtgebiet
Keine
Tannenbaumsammlung
|
STADT NORDERSTEDT
|
WEGE-ZWECKVERBAND SEGEBERG
|
Wöchentliche Abrufentsorgung von Kühlgeräten und E-Geräten
ohne Zusatzgebühren |
Kühlgeräte und E-Geräte
nur 1 x Jahr
(in Verbindung mit
Sperrmüllabholung)
frei, sonst 40,00 DM/Stück |
5 mobile
Schadstoffsammlungen Schadstoffsammel- stelle auf dem Bauhof bis zu 1 cbm
unbelasteter Bauschutt |
Schadstoffmobil;
Eigenanlieferung möglich Kosten nach
Auslagenersatz |
(50 l), 60 l, (110 l),
120 l, 240 l und 1.100 l-Behälter beim Restabfall
|
120 l, 240 l, 660 l,
1.100 l-Restabfall- Behälter beim Restabfall (Reduzierung um jeweils
zulässige 30 l
bei kleineren Behältern möglich) |
Wesentlich
umfangreichere Kombi- Nationsmöglichkeiten bei
den Abfall- Behältern in Verbindung
mit unter- schiedlichen
Transportleistungen: 50 l, 60 l, 110 l, 120
l, 240 l und 1.100 l-Behälter beim Restabfall 2- und 4-wöchentlich |
660 l und 1.100
l-Behälter können auch
wöchentlich geleert werden |
60 l, 120 l und 240 l
beim Bioabfall |
90 l und 240 l
Bioabfallbehälter |
Persönliche Beratung
wegen örtlicher Nähe |
Kreisbewohner haben
Beratungsangebote z. T. in Steuerabteilungen, sonst in Bad Segeberg |
Ca. 3.000 Ortsgespräche
pro Monat werden direkt bearbeitet |
Auch Ferngespräche nach
Bad Segeberg |
Umrüstung auf 2- oder
4-wöchentliche Rest-Abfallentsorgung kostenfrei; nur bei Folge-Ummeldungen
Biobehälter 20,00 DM |
Änder.
Deckelkennzeichnung 10,00 DM Anbringen eines anderen
Deckels (Änderung
Entsorgungsturnus) 20,00 DM |
Ausführlicher
Abfallratgeber |
Terminkalender |
h) Umschlagstation: Sachstand und Weiterentwicklung
Kosten
für die Stadt?
Zu
h)
Der
Betrieb der Müllumschlagstation Oststraße 144 ist auch nach neuesten
Bestätigungen des WZV für die Zukunft garantiert. Entscheidend für die
Kostenentwicklung beim WZV, an die die Stadt Norderstedt gebunden ist, wird das
Ergebnis der europaweiten Ausschreibung “Thermische
Abfallbehandlung/Schlackenlieferung” des WZV im nicht-offenen Verfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag wird im 4. Quartal 2000
erteilt, sodass frühestens in der Vorstandssitzung des WZV am 28.09. in
Grundzügen die Gebührenentwicklung bekannt sein wird. Die Sitzungen des Beirats
und der Verbandsversammlung finden dann am 2.11. bzw. 7.12.2000 statt.
Schon
jetzt kündigt der WZV Gebührensteigerungen an, deren genaue Höhe jedoch nicht
feststeht.
Würde
z. B. die Schüttgebühr auf die Müllumschlagsation von derzeit 220,00 DM
auf 300,00 DM steigen, so würde, sofern alle anderen Zahlen der
Kalkulation für das Jahr 2000 unberührt blieben, ein 60 l Restabfall-MGB
14-tgl. ohne Transportweg von 10,35 DM/mtl. auf 13,35 DM/mtl. bzw. ein
1.100 l-Behälter ohne Transport von 158,00 DM/mtl. auf 212,50 DM/mtl.
ansteigen.
i)
Vorstellung
Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept des Kreises
Zu
i)
Wie
in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 21.06.2000 berichtet,
bereiten Vertreter des Kreises, des WZV und der Stadt Norderstedt
verwaltungsseitig die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsprogramms (neu:
Abfallwirtschaftskonzept) vor. Eine erste Sitzung hat dazu am 30.5.200 in Bad
Segeberg stattgefunden. Der Inhalt wird auf Kreisebene voraussichtlich am
29.11.2000 im Kreisumweltausschuss und am 7.12.2000 im Kreistag beraten. Über
den Entwurfsstand wird im Ausschuss für Umweltschutz der Stadt Norderstedt nach
der Sommerpause weiter berichtet.
j)Stellungnahme
Schreiben Flensburg (Anlage 2 dieser Niederschrift)
Zu
j)
Die
Stadt Flensburg muss – wie auch andere Arbeitgeber – die
Lastenhandhabungsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz einhalten. Der
Wissensstand hierzu wird im Zusammenhang mit dem Inhalt des Schreibens der
Stadt Flensburg vom 22.5.2000 verwaltungsseitig von der Stadt Norderstedt nicht
weiter kommentiert.
k)Gebührenentwicklung
50 l Ist = 60 l Neu/110 l Ist = 120 l Neu
zu
k)
Die
Gebührenentwicklung bei Abschaffung der Ringtonnen (ohne sonstige
Kostenveränderungen) ist Gegenstand der Vorlage B 00/0198 S. 7 unten.
Der
Vergleich mit den Gebühren 2000 für die Ringtonnen ist folgendem Schaubild zu
entnehmen:
Abfallgebühren 2000: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
Gebühren 2000: |
lt.
Vorlage B/198 |
|
Gebühren 2000: |
lt.
Vorlage B/198 |
|
|
|
50
l Restabfall: |
60
l Restabfall: |
|
50
l Restabfall: |
60
l Restabfall: |
|
|
|
Gebühr/Monat: |
Gebühr/Monat: |
Differenz: |
Gebühr/Jahr: |
Gebühr/Jahr: |
Differenz: |
2-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
9,05
DM |
10,95
DM |
1,90
DM |
108,60
DM |
131,40
DM |
22,80
DM |
4-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
4,55
DM |
5,50
DM |
0,95
DM |
54,60
DM |
66,00
DM |
11,40
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
11,05
DM |
13,10
DM |
2,05
DM |
132,60
DM |
157,20
DM |
24,60
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
5,55
DM |
6,55
DM |
1,00
DM |
66,60
DM |
78,60
DM |
12,00
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m.Tr. v. 15-30 m |
11,45
DM |
13,50
DM |
2,05
DM |
137,40
DM |
162,00
DM |
24,60
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. v. 15-30 m |
5,75
DM |
6,75
DM |
1,00
DM |
69,00
DM |
81,00
DM |
12,00
DM |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
110
l Restabfall: |
120
l Restabfall: |
|
110
l Restabfall: |
120
l Restabfall: |
|
|
|
Gebühr/Monat: |
Gebühr/Monat: |
Differenz: |
Gebühr/Jahr: |
Gebühr/Jahr: |
Differenz: |
2-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
17,80
DM |
19,80
DM |
2,00
DM |
213,60
DM |
237,60
DM |
24,00
DM |
4-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
8,90
DM |
9,90
DM |
1,00
DM |
106,80
DM |
118,80
DM |
12,00
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
21,80
DM |
23,60
DM |
1,80
DM |
261,60
DM |
283,20
DM |
21,60
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
10,90
DM |
11,80
DM |
0,90
DM |
130,80
DM |
141,60
DM |
10,80
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m.Tr. v. 15-30 m |
22,80
DM |
24,65
DM |
1,85
DM |
273,60
DM |
295,80
DM |
22,20
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. v. 15-30 m |
11,40
DM |
12,35
DM |
0,95
DM |
136,80
DM |
148,20
DM |
11,40
DM |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
60
l Restabfall: |
60
l Restabfall: |
|
60
l Restabfall: |
60
l Restabfall: |
|
|
|
Gebühr/Monat: |
Gebühr/Monat: |
Differenz: |
Gebühr/Jahr: |
Gebühr/Jahr: |
Differenz: |
2-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
10,35
DM |
10,95
DM |
0,60
DM |
124,20
DM |
131,40
DM |
7,20
DM |
4-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
5,20
DM |
5,50
DM |
0,30
DM |
62,40
DM |
66,00
DM |
3,60
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
12,35
DM |
13,10
DM |
0,75
DM |
148,20
DM |
157,20
DM |
9,00
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
6,15
DM |
6,55
DM |
0,40
DM |
73,80
DM |
78,60
DM |
4,80
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m.Tr. v. 15-30 m |
12,75
DM |
13,50
DM |
0,75
DM |
153,00
DM |
162,00
DM |
9,00
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. v. 15-30 m |
6,35
DM |
6,75
DM |
0,40
DM |
76,20
DM |
81,00
DM |
4,80
DM |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
120
l Restabfall: |
120
l Restabfall: |
|
120
l Restabfall: |
120
l Restabfall: |
|
|
|
Gebühr/Monat: |
Gebühr/Monat: |
Differenz: |
Gebühr/Jahr: |
Gebühr/Jahr: |
Differenz: |
2-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
18,55
DM |
19,80
DM |
1,25
DM |
222,60
DM |
237,60
DM |
15,00
DM |
4-wöchentl. Leerung |
Ohne Transport |
9,30
DM |
9,90
DM |
0,60
DM |
111,60
DM |
118,80
DM |
7,20
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
22,15
DM |
23,60
DM |
1,45
DM |
265,80
DM |
283,20
DM |
17,40
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. bis 15 m |
11,05
DM |
11,80
DM |
0,75
DM |
132,60
DM |
141,60
DM |
9,00
DM |
2-wöchentl. Leerung |
m.Tr. v. 15-30 m |
23,15
DM |
24,65
DM |
1,50
DM |
277,80
DM |
295,80
DM |
18,00
DM |
4-wöchentl. Leerung |
m. Tr. v. 15-30 m |
11,55
DM |
12,35
DM |
0,80
DM |
138,60
DM |
148,20
DM |
9,60
DM |
|
|
|
|
|
|
|
|
l) Warum gab es keine Verwaltungsvorlage zur
Abschaffung der Metalltonnen?
Zu
l)
Schon
den bisherigen Beschlussvorlagen für die Sitzungen des Ausschusses für
Umweltschutz am 27.10.1999 und 15.03.2000 zum Ausschluss der Möglichkeit,
abgemeldete Ringtonnen wieder anzumelden, wurde (so) nicht gefolgt.
Ein
politisches Signal, die Abschaffung von Metalltonnen zu beschließen, hatte es
vor der Sitzung am 21.06.2000 nicht gegeben.
Eine
solche Vorlage ist auf Grund des “Initiativantrags” vom 21.06.2000 nun
Gegenstand der Tagesordnung für die Sitzung am 19.07.2000!
m)
Warum gab es keine Vorlage, die den Transport und Aushängen der Tonnen regelt?
Zu
m)
s.
Antwort zu l)
n)
Hat die Verwaltung keinen Handlungsbedarf gesehen?
Zu
n)
Die
Verwaltung hat seit 1992 Handlungsbedarf zur Abschaffung von Ringtonnen
gesehen. So z. B. erste Vorlage 300/VI für die Sitzung am 13.08.1992.
Frau
Hahn stellt folgenden weiteren Antrag für die SPD:
Antrag
2
Die SPD bittet um Beantwortung und Stellungnahme der Verwaltung und der
UNFALLKASSE zu den nachfolgenden Fragen.
Anordnung
der Unfallkasse
m)Wann ist die Anordnung der Unfallkasse der Stadt Norderstedt zugegangen?
(Postweg)
Zu
m)
Für
die Berechnung der Rechtsmittelfrist (1 Monat) gilt die Zustellung per FAX am
18.04.2000. Der auch auf dem Postwege eingegangene Verwaltungsakt vom
18.04.2000 trägt den Eingangsstemper 25.04.2000.
n)Warum
ist nicht unverzüglich darüber berichtet worden? (Hauptausschuss,
Stadtvertretung)
Zu
n)
Der
Ausschuss für Umweltschutz ist nach der Hauptsatzung für die Abfallwirtschaft
zuständig. Die Einladung für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am
17.05.2000 mit der Vorlage B 00/0198, der der betreffende Bescheid beigefügt
ist, wurde am 09.05.2000 verteilt. Der Hauptausschuss hatte unabhängig davon
zwischen dem 08.05.2000 und 05.06.2000 keine Sitzung.
Die
Stadtvertretung hatte unabhängig davon zwischen dem 04.04.2000 und 23.05.2000 keine
Sitzung.
o)Warum
ist nicht hingewiesen worden, dass Widerspruchsfristen erlöschen?
Da
es sich um eine belastende Anordnung handelt –
-
Mehrkosten
für die Bürger
-
Jahreslanger
politischer Streit
-
Bereitstellung
von nicht unerheblichen Haushaltsmitteln,
die nicht zur Verfügung stehen
-
usw.
Zu
o)
Die
am 09.05.2000 verteilte Vorlage B 00/0198 für die Sitzung am 17.05.2000 ist
klar gegliedert und enthält den Bescheid der Unfallkasse. Bei Lesen der Vorlage
ergibt sich automatisch, dass Widerspruchsfristen innerhalb eines Monats nach
Zugang des Verwaltungsaktes erlöschen.
p)
Wäre es aus Fürsorgegesichtspunkten nicht Aufgabe der Verwaltung gewesen
(Verwaltung hat die Aufgabe, der Selbstverwaltung zuzuarbeiten und alle
Informationen zur Verfügung zu stellen), ausdrücklich auf den Ablauf der
Einspruchsfrist hinzuweisen? Es war der Verwaltung bekannt, dass die Vorlage in
der Sitzung des Umweltausschusses am 17.05.00 nicht beraten werden würde.
Zu
p)
Die
Verwaltung sieht gerade unter Fürsorgegesichtspunkten keine Verpflichtung,
nochmals explizit auf den Ablauf einer Rechtsmittelfrist eines Verwaltungsaktes
hinzuweisen, der seitens der Unfallkasse unter Fürsorgegesichtspunkten erlassen
wurde.
(Die
Umsetzungsfrist zu Punkt 2 spätestens 01.04.2002 ist sogar recht lang
bemessen.)
Dass
die Vorlage nach längerer Diskussion mit 6:5 Stimmen von der Tagesordnung
abgesetzt wurde, ergab sich definitiv erst in der Sitzung.
Inhaltlich
zur Anordnung der Unfallkasse
q) Ist der Unfallkasse bekannt, dass durch abfallpolitischer Vorgaben, das
durchschnittliche Restmüllaufkommen auf 3 l gesenkt wurde?
Ist
der Unfallkasse bekannt, dass seit der Abfalltrennung in Norderstedt auch der
Bio-Müll getrennt gesammelt wird?
Wenn
ja, wie erklärt sich dann die Aussage, dass durch die Abfalltrennung sich das
Gesamtgewicht der Restmülltonnen erheblich erhöht, da die Leichtfraktionen
Papier, Pappe Kunststoff nicht mehr in den Restmüll wandert?
Ist
der Unfallkasse bekannt, dass in der Stadt Norderstedt sukzessive die MGB
eingeführt werden? (Ersatz- und Neubeschaffung).
Sind
weitere Ortsbesichtigungen durchgeführt worden?
Zu
q)
s.
schriftliche Stellungnahme der Unfallkasse vom 05.07.2000. (Anlage 1 der
Vorlage M 00/0198.1)
Herr
Sandhof erläutert die Vorlage.
Herr
Langeheinecke wünscht sich Ausführungen über die Perspektiven der
Abfallwirtschaft.
Herr
Sandhof nimmt dazu Stellung.
Herr
Schlombs gibt dazu Ergänzungen.
Die
Berichtsvorlage wird vom Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.