Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:


a) Aufzeigen von vergleichbaren Möglichkeiten (siehe Anordnung Unfallkasse) mit Stellungnahme der Unfallkasse. Welche technischen Möglichkeiten sieht die Unfallkasse?

 

Zu a) wird auf das Schreiben der Unfallkasse vom 05.07.2000

verwiesen.


b) Was für Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Informationen: Entsorga 2000 in Köln einholen und dem Ausschuss Material vorstellen.
(Programm der Entsorga liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei)

 

zu b)

 

Das Betriebsamt hat – wie auch in den zurückliegenden Jahren – die ENTSORGA besucht.

 

Auf dem Gebiet der Abfallsammlung wurden die neuesten Modelle von Heck, Front- und Seitenladern sowie Transportfahrzeuge mit Wechselbehältern (oft mit Low entry Fahrgestell) jeweils für die Entleerung von 2- und 4-rädrigen Müllbehältern präsentiert.

 

Das Pflichtenheft für eine zukünftige Generation von Abfallsammelfahrzeugen
(ENTSORGA DOKUMENTE 4) ist als Anlage 2 der Vorlage M 00/0198.1beigefügt. Diese Fahrzeuge sind komplett nicht mehr für die Entleerung von 50 und 110 l Ringtonnen konzipiert.

 

Auch bei den Herstellern von Schüttungen wurde eingeräumt, dass damit nur die ordnungsgemäße Aufnahme von fahrbaren MGBs möglich ist.

Die gleichzeitige Aufnahme von Ringtonnen wird kaum noch angeboten (z. B. noch
OTTO), stößt aber immer bei einer geteilten Kammschüttung, die für Ringtonnen und MGB-Aufnahme geeignet ist, auf technische Schwierigkeiten in der Praxis (Beweis verschluckte Ringtonnen nicht nur in Norderstedt).


Prospekte von Herstellern von Schüttungen sind als Anlage 3 der Vorlage M 00/0198.1

beigefügt .

 

In der Praxis werden vorwiegend  für den ländlichen Bereich Seitenladerfahrzeuge z. T. mit vollautomatischer Aufnahme von MGB ab 60 l mit bis zu 3,40 m ausschwenkbaren Haltern angeboten. Nachfragen haben bestätigt, dass diese für Ringtonnen ungeeignet sind!

 

Prüfung des Einsatzes von Seitenladerfahrzeugen

 

Müssen die Behälter – wie bei einer klassischen Schüttung – in die Kammleiste eingehoben werden, wäre weiterhin ein manuelles Anheben von 50-l-Ringtonnen nötig (Þ keine geeignete Alternative!)

 

Soweit nur Spezialbehälter (z. B. Diamond-Umleerbehälter der Firma MSTS von 60 l bis 1,1 cbm) eingesetzt werden, ist zwar eine über einen Joystick gesteuerte automatische Aufnahme und Beladung möglich, dies setzt sowohl den Ersatz der Ringtonnen als auch eine Beschaffung von 5 neuen Müllfahrzeugen voraus! Þ keine geeignete Alternative!)

 

Soweit Hersteller von Müllfahrzeugaufbauten mit “Ladekränen” am Straßenrand sehr genau bereitgestellte Ringtonnen aufnehmen könnten (lt. Befragung der Hersteller nicht möglich!!!) und dies vorausgesetzt eine solche Praxis im Norderstedter Stadtgebiet effizient und politisch gewollt wäre, wären diese Fahrzeuge zu beschaffen (geschätzt: ca. 5 x 380.000 DM = 1,9 Mio DM).

 

Die Fahrzeugauswahl im Jahr 1999 (26 to Hecklader, 3-Achser mit gelenkter Nachlaufachse) ist nach Besuch auf der ENTSORGA in Köln sowie div. Testeinsätzen in Norderstedt (LOTUS-Container-Wechselsystem, Seitenlader, Low-Entry) sehr sorgfältig erfolgt.

 

Seitenladerfahrzeuge mit automatisch ausfahrbaren Armen sind nach Herstellerangaben für den Entsorgungsverkehr über Land konzipiert und im Stadtbereich nur sehr bedingt einsetzbar. Die Nachteile überwiegen im Stadtbereich eindeutig!

 

Die Anschaffung von neuen Abfallsammelfahrzeugen ist in Norderstedt bis 2002
ohnehin zurückgestellt.

 

Sonstige Alternativen zur teilweisen Erfüllung der Auflagen der Unfallkasse bestünden aus Sicht der hauptamtlichen Verwaltung der Stadt Norderstedt

 

1)       in der Abschaffung der Transportwege für Ringtonnen (damit nach § 2 der Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt) auch automatisch für fahrbare Biotonnen auf den Grundstücken, auf denen Ringtonnen angemeldet sind.

 

2)       in der Abschaffung von Metall-Ringtonnen vor 2002

s. hierzu Vorlage B 00/0198.2

 

3)       in der Prüfung der technischen Veränderung der Automatik-Schüttungen, sodass ein manuelles Einhängen der 50l-Ringtonnen nicht mehr nötig ist:

Lt. schriftl. Hersteller-Aussage (Firma OTTO) vom 18.04.2000 wird dies aus Gründen der Betriebssicherheit nicht praktiziert. Bei OTTO gibt es für Automatik-Schüttungen mit automatischem Betrieb von RE/RT keine CE-Abnahme, somit dürfen sie nicht eingesetzt werden. Die Berufsgenossenschaft hat bei einem solchen Betrieb nach Angaben der Firma OTTO wegen erhöher Unfallgefahr erhebliche Bedenken!

Þ keine Alternative

 

Alternativen sind vor Erstellung der Vorlage B 00/0198 geprüft worden. Geeignete Gesamtlösungen zur Gewährleitung des Arbeitssschutzes außer der Abschaffung der Ringtonnen sind technisch nicht möglich.    

 

c) Stellungnahme des Rechtsamtes zum Rückkauf der MGB Tonnen, Gebührenentwicklung insgesamt, Ringtonnen sind auch käuflich erworben worden. Wie sollen die Eigentümer entschädigt werden?

Hierzu wird auf die Stellungnahme des Rechtsamtes vom 21.02.2000 verwiesen.

Eine Entschädigung der Grundstückseigentümer für den Erwerb von Ringtonnen ist verwaltungsseitig nicht vorgesehen. Sei Dezember 1996 konnten zwecks Anmeldung bei der Stadt Norderstedt keine Ringtonnen erworben werden. Ausgleichszahlungen für z. T. Jahrzehnte alte Ringtonnen sind auch praktisch nicht möglich. Zum einen sind  Kaufbelege für Ringtonnen entsprechend der Aktenordnung für die Stadtverwaltung Norderstedt spätestens 10 Jahre aus den Akten entfernt und vernichtet worden, zum anderen wäre pro Jahr ein Wertverlust von ca. 3,80 DM ggf. noch abgestuft abzuziehen, die meisten Grundstückseigentümer werden voraussichtlich selbst nicht mehr im Besitz von Kaufbelegen sein und bei Grundstücksverwaltungen sind diese über die Nebenkos-ten umgelegt worden (anschließend Mieterwechsel usw.!).

 

Entscheidend ist schließlich, dass faktisch die Mehrzahl der Ringtonnen älter als 10 Jahre sind und damit abgeschrieben sind. Datenmaterial liegt hierzu nicht vor.

 

d) Kostenkalkulation an die Kapitaldienstkosten für die Überlassung der einzelnen Müllgefäße pro Gefäß und Jahr.

Zu d)

 

Die Gesamtkosten für die Beschaffung der MGB-Behälter betragen voraussichtlich ca. 469.000,00 DM. Bei einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren sind durchschnittlich jährlich ca. 47.000,00 DM zu berücksichtigen. Für die Verzinsung des Betrages sind 3 % zugrunde zu legen. Bei einer Beschaffung im Jahre 2001 z. B. würde bereits im Jahre 2002 erstmals ein Anteil von ca. 65.000,00 DM den kalkulatorischen Kosten zusätzlich zuzurechnen sein. (Ab 2002 ist dann jeweils der Wiederbeschaffungszeitwert (Preisindexanpassung) anzusetzen.)

 

Beschaffung von 9.200 Stück 60 l MGB und 3.700 Stück 120 l MGB = 12.900 Behälter

Gesamt MGB-Behälter (60, 120, 240, 1.100 l) = 7.868 Stück (Stand: Ende Mai 2000)

neu  zu beschaffende MGB für bisherige  50 l  = 9.200 Stück

neu zu beschaffende MGB für bisherige 110 l  = 3.700 Stück

                                                                          ca. 20.768 Stück

 

65.000,00 DM : 20.768 Stück =  3,13 DM/Jahr/Behälter, dies entspricht 0,26 DM/Monat/ Behälter durchschnittlich auf alle Behältergrößen verteilt.

 

e) Wie hoch sind die Kosten: Einsammeln, Entsorgen und Verteilung der alten und neuen Mülltonnen. Hier insbesondere auch die Personalkosten.

Zu e)

Die Verteilung der neuen Mülltonnen würde – wie bei der Einführung der Biotonnen im Jahr 1996 – europaweit zusammen mit der Lieferung komplett ausgeschrieben. Personalkosten der Stadt fallen hierbei nicht an. Im geschätzten Kaufpreis von rd. 36,35 DM pro Stück wären die Verteilkosten für die neuen MGB und die Einsammelkosten für Ringtonnen gemäß Bezirkslisten enthalten.

 

f) Wie hoch sind die Personalkosten bei der Erstellung und Neuberechnung der Gebührenbescheide? Überprüfung der im Haushalt gemeldeten Personen. Wie soll die Neuberechnung im Geschosswohnungsbau erfolgen?

Zu f)

 

Die Jahreskalkulation der Abfallgebühren würde in der herkömmlichen Art und Weise durch die Kostenrechnerin erstellt. Zusätzliche Personalkosten bei der “Neuberechnung der Gebührenbescheide” im Rahmen der Gebührenkalkulation entstehen nicht.

 

Die Überprüfung des jeweiligen satzungsmäßigen Tonnengrößenbedarfs erfolgt  nach EDV-mäßiger Erstellung von (alphabetisch nach Straße und Hausnummer sortierten) Listen über die Grundstücke mit den jeweiligen Angaben über Anzahl und Größe der dort gemeldeten Ringtonnen durch die Datenzentrale. Ebenfalls geordnete Listen des Einwohnermeldeamtes über die Zahl der dort gemeldeten Personen würden damit abgeglichen. Der Verwaltungsaufwand lässt sich hierfür nicht genau abschätzen.
Dieser dürfte in etwa mit dem Aufwand für die rd. 12.000 Biotonnen übereinstimmen, die im Jahr 1996 eingeführt wurden.

 

g)Vergleich/Gebühren/System/Personalkosten – Wegezweckverband – Stadt Norderstedt.

Zu g)

 

Abfallwirtschaft Vergleich Stadt Norderstedt - WZV

 

Nachfolgend wird dargestellt, welche Leistungen bei der Stadt Norderstedt und im Vergleich beim Wege-Zweckverband Segeberg angeboten bzw. welche Voraussetzungen zugrunde gelegt werden:

 

STADT NORDERSTEDT

WEGE-ZWECKVERBAND SEGEBERG

 

Künftig kleinster Behälter:

 

60 l-Restabfallbeh.  4-wöchentl. Leerung

bei Müllgemeinschaft: min. 6 l/P/Woche = 24 l/P/Monat wäre eine MG mit 2 Haushalten halten à 1 Person= 60 l/MG/Monat möglich 

Gebühr dann p.P =

 

 

 

31,20 DM/Jahr

 

Kleinster Behälter:

 

120 l-Restabfallbeh. 4-wöchentl. Leerung

54,60 DM/Jahr                                                      (- 3 x 30 l = 36,00 DM) 162,00 DM/Jahr

bei Müllgemeinschaft: min. 7,5 l/P/Woche=

30 l/P/Monat wäre eine MG mit 2 Haus-

à 1 Person = 48 l/MG/Monat möglich

60 l Volumen = 174,00 DM/Jahr : 2 =

 

 

87,00 DM/Jahr

Mindestvolumen: 6 l/Pers./Woche

Mindestvolumen: 10 l/ Pers./Woche

 

(in Ausnahmefällen: 7,5 l/Pers./Woche)

 

3 x jährlich Sperrmüllsammlung                            

(Mengen unbegrenzt)

1 x jährlich Sperrmüllsammlung

(2 cbm je 120 l-Restabfallbehälter)

Transportwege für alle Behälter

Transportwege nur bei 660 l u. 1.100 l-Beh.

 

3 x jährlich Strauchgutsammlung

 

 

 

 

Wöchentliche Entsorgung von Stubben, Wurzelwerk u. zersägten Baumstämmen auf Abruf ohne Zusatzgebühr

 

5 mobile Laubsammlungen ohne Zusatzgebühren

 

Tannenbaumsammlung ohne Zusatzgebühr

Keine spezielle Strauchgutsammlung

Big-bags 15,00 DM je 1 cbm für pflanz-                                                                              liche Abfälle + 40,00 DM für An- und                                                                              Abfahrt

 

Stubben und Stämme 15,00 DM/100 kg

 

 

 

Keine Laubsammlung für das Gesamtgebiet

 

 

Keine Tannenbaumsammlung

 

STADT NORDERSTEDT

WEGE-ZWECKVERBAND SEGEBERG

 

Wöchentliche Abrufentsorgung von

Kühlgeräten und E-Geräten ohne Zusatzgebühren

 

Kühlgeräte und E-Geräte nur 1 x Jahr                                                                       (in Verbindung mit Sperrmüllabholung)                                                                              frei, sonst 40,00 DM/Stück

 

 

5 mobile Schadstoffsammlungen Schadstoffsammel-

stelle auf dem Bauhof

 

bis zu 1 cbm unbelasteter Bauschutt

Schadstoffmobil; Eigenanlieferung möglich

 

Kosten nach Auslagenersatz

 

 

(50 l), 60 l, (110 l), 120 l, 240 l und 1.100 l-Behälter beim Restabfall

 

 

                                                                             

120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l-Restabfall-

Behälter beim Restabfall

 

(Reduzierung um jeweils zulässige 30 l                                                                              bei kleineren Behältern möglich)

Wesentlich umfangreichere Kombi-

Nationsmöglichkeiten bei den Abfall-

Behältern in Verbindung mit unter-

schiedlichen Transportleistungen:

 

50 l, 60 l, 110 l, 120 l, 240 l und 1.100 l-Behälter beim Restabfall 2- und 4-wöchentlich

 

 

 

 

 

 

660 l und 1.100 l-Behälter können auch                                                                             wöchentlich geleert werden

 

 

60 l, 120 l und 240 l beim Bioabfall                       

 

90 l und 240 l Bioabfallbehälter

Persönliche Beratung wegen örtlicher Nähe

 

Kreisbewohner haben Beratungsangebote z. T. in Steuerabteilungen, sonst in Bad Segeberg

Ca. 3.000 Ortsgespräche pro Monat werden direkt bearbeitet

 

Auch Ferngespräche nach Bad Segeberg

Umrüstung auf 2- oder 4-wöchentliche Rest-Abfallentsorgung kostenfrei; nur bei Folge-Ummeldungen Biobehälter

 20,00 DM                    

 

Änder. Deckelkennzeichnung 10,00 DM

Anbringen eines anderen Deckels

(Änderung Entsorgungsturnus)

20,00 DM

 

Ausführlicher Abfallratgeber

Terminkalender

 

h) Umschlagstation: Sachstand und Weiterentwicklung
                                 Kosten für die Stadt?

Zu h)

 

Der Betrieb der Müllumschlagstation Oststraße 144 ist auch nach neuesten Bestätigungen des WZV für die Zukunft garantiert. Entscheidend für die Kostenentwicklung beim WZV, an die die Stadt Norderstedt gebunden ist, wird das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung “Thermische Abfallbehandlung/Schlackenlieferung” des WZV im nicht-offenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag wird im 4. Quartal 2000 erteilt, sodass frühestens in der Vorstandssitzung des WZV am 28.09. in Grundzügen die Gebührenentwicklung bekannt sein wird. Die Sitzungen des Beirats und der Verbandsversammlung finden dann am 2.11. bzw. 7.12.2000 statt.

 

Schon jetzt kündigt der WZV Gebührensteigerungen an, deren genaue Höhe jedoch nicht feststeht.

Würde z. B. die Schüttgebühr auf die Müllumschlagsation von derzeit 220,00 DM auf 300,00 DM steigen, so würde, sofern alle anderen Zahlen der Kalkulation für das Jahr 2000 unberührt blieben, ein 60 l Restabfall-MGB 14-tgl. ohne Transportweg von 10,35 DM/mtl. auf 13,35 DM/mtl. bzw. ein 1.100 l-Behälter ohne Transport von 158,00 DM/mtl. auf 212,50 DM/mtl. ansteigen.

 

i)                     Vorstellung Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept des Kreises

Zu i)

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 21.06.2000 berichtet, bereiten Vertreter des Kreises, des WZV und der Stadt Norderstedt verwaltungsseitig die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsprogramms (neu: Abfallwirtschaftskonzept) vor. Eine erste Sitzung hat dazu am 30.5.200 in Bad Segeberg stattgefunden. Der Inhalt wird auf Kreisebene voraussichtlich am 29.11.2000 im Kreisumweltausschuss und am 7.12.2000 im Kreistag beraten. Über den Entwurfsstand wird im Ausschuss für Umweltschutz der Stadt Norderstedt nach der Sommerpause weiter berichtet.

 

j)Stellungnahme Schreiben Flensburg (Anlage 2 dieser Niederschrift)

 

Zu j)

 

Die Stadt Flensburg muss – wie auch andere Arbeitgeber – die Lastenhandhabungsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz einhalten. Der Wissensstand hierzu wird im Zusammenhang mit dem Inhalt des Schreibens der Stadt Flensburg vom 22.5.2000 verwaltungsseitig von der Stadt Norderstedt nicht weiter kommentiert.

 

k)Gebührenentwicklung 50 l Ist = 60 l Neu/110 l Ist = 120 l Neu

zu k)

 

Die Gebührenentwicklung bei Abschaffung der Ringtonnen (ohne sonstige Kostenveränderungen) ist Gegenstand der Vorlage B 00/0198 S. 7 unten.

Der Vergleich mit den Gebühren 2000 für die Ringtonnen ist folgendem Schaubild zu entnehmen:


 


Abfallgebühren 2000:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebühren 2000:

lt. Vorlage B/198

 

Gebühren 2000:

lt. Vorlage B/198

 

 

 

50 l Restabfall:

60 l Restabfall:

 

50 l Restabfall:

60 l Restabfall:

 

 

 

Gebühr/Monat:

Gebühr/Monat:

Differenz:

Gebühr/Jahr:

Gebühr/Jahr:

Differenz:

2-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

9,05 DM

10,95 DM

1,90 DM

108,60 DM

131,40 DM

22,80 DM

4-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

4,55 DM

5,50 DM

0,95 DM

54,60 DM

66,00 DM

11,40 DM

2-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

11,05 DM

13,10 DM

2,05 DM

132,60 DM

157,20 DM

24,60 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

5,55 DM

6,55 DM

1,00 DM

66,60 DM

78,60 DM

12,00 DM

2-wöchentl. Leerung

m.Tr. v. 15-30 m

11,45 DM

13,50 DM

2,05 DM

137,40 DM

162,00 DM

24,60 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. v. 15-30 m

5,75 DM

6,75 DM

1,00 DM

69,00 DM

81,00 DM

12,00 DM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

110 l Restabfall:

120 l Restabfall:

 

110 l Restabfall:

120 l Restabfall:

 

 

 

Gebühr/Monat:

Gebühr/Monat:

Differenz:

Gebühr/Jahr:

Gebühr/Jahr:

Differenz:

2-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

17,80 DM

19,80 DM

2,00 DM

213,60 DM

237,60 DM

24,00 DM

4-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

8,90 DM

9,90 DM

1,00 DM

106,80 DM

118,80 DM

12,00 DM

2-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

21,80 DM

23,60 DM

1,80 DM

261,60 DM

283,20 DM

21,60 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

10,90 DM

11,80 DM

0,90 DM

130,80 DM

141,60 DM

10,80 DM

2-wöchentl. Leerung

m.Tr. v. 15-30 m

22,80 DM

24,65 DM

1,85 DM

273,60 DM

295,80 DM

22,20 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. v. 15-30 m

11,40 DM

12,35 DM

0,95 DM

136,80 DM

148,20 DM

11,40 DM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60 l Restabfall:

60 l Restabfall:

 

60 l Restabfall:

60 l Restabfall:

 

 

 

Gebühr/Monat:

Gebühr/Monat:

Differenz:

Gebühr/Jahr:

Gebühr/Jahr:

Differenz:

2-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

10,35 DM

10,95 DM

0,60 DM

124,20 DM

131,40 DM

7,20 DM

4-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

5,20 DM

5,50 DM

0,30 DM

62,40 DM

66,00 DM

3,60 DM

2-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

12,35 DM

13,10 DM

0,75 DM

148,20 DM

157,20 DM

9,00 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

6,15 DM

6,55 DM

0,40 DM

73,80 DM

78,60 DM

4,80 DM

2-wöchentl. Leerung

m.Tr. v. 15-30 m

12,75 DM

13,50 DM

0,75 DM

153,00 DM

162,00 DM

9,00 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. v. 15-30 m

6,35 DM

6,75 DM

0,40 DM

76,20 DM

81,00 DM

4,80 DM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

120 l Restabfall:

120 l Restabfall:

 

120 l Restabfall:

120 l Restabfall:

 

 

 

Gebühr/Monat:

Gebühr/Monat:

Differenz:

Gebühr/Jahr:

Gebühr/Jahr:

Differenz:

2-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

18,55 DM

19,80 DM

1,25 DM

222,60 DM

237,60 DM

15,00 DM

4-wöchentl. Leerung

Ohne Transport

9,30 DM

9,90 DM

0,60 DM

111,60 DM

118,80 DM

7,20 DM

2-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

22,15 DM

23,60 DM

1,45 DM

265,80 DM

283,20 DM

17,40 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. bis 15 m

11,05 DM

11,80 DM

0,75 DM

132,60 DM

141,60 DM

9,00 DM

2-wöchentl. Leerung

m.Tr. v. 15-30 m

23,15 DM

24,65 DM

1,50 DM

277,80 DM

295,80 DM

18,00 DM

4-wöchentl. Leerung

m. Tr. v. 15-30 m

11,55 DM

12,35 DM

0,80 DM

138,60 DM

148,20 DM

9,60 DM

 

 

 

 

 

 

 

 

 


l) Warum gab es keine Verwaltungsvorlage zur Abschaffung der Metalltonnen?

Zu l)

Schon den bisherigen Beschlussvorlagen für die Sitzungen des Ausschusses für Umweltschutz am 27.10.1999 und 15.03.2000 zum Ausschluss der Möglichkeit, abgemeldete Ringtonnen wieder anzumelden, wurde (so) nicht gefolgt.

Ein politisches Signal, die Abschaffung von Metalltonnen zu beschließen, hatte es vor der Sitzung am 21.06.2000 nicht gegeben.

 

Eine solche Vorlage ist auf Grund des “Initiativantrags” vom 21.06.2000 nun Gegenstand der Tagesordnung für die Sitzung am 19.07.2000!

 

m) Warum gab es keine Vorlage, die den Transport und Aushängen der Tonnen regelt?

Zu m)

 

s. Antwort zu l)

 

n) Hat die Verwaltung keinen Handlungsbedarf gesehen?

 

Zu n)

 

Die Verwaltung hat seit 1992 Handlungsbedarf zur Abschaffung von Ringtonnen gesehen. So z. B. erste Vorlage 300/VI für die Sitzung am 13.08.1992.

 

Frau Hahn stellt folgenden weiteren Antrag für die SPD:

 

Antrag 2


Die SPD bittet um Beantwortung und Stellungnahme der Verwaltung und der UNFALLKASSE zu den nachfolgenden Fragen.

 

Anordnung der Unfallkasse

m)Wann ist die Anordnung der Unfallkasse der Stadt Norderstedt zugegangen? (Postweg)

 

Zu m)

Für die Berechnung der Rechtsmittelfrist (1 Monat) gilt die Zustellung per FAX am 18.04.2000. Der auch auf dem Postwege eingegangene Verwaltungsakt vom 18.04.2000 trägt den Eingangsstemper 25.04.2000.

 

n)Warum ist nicht unverzüglich darüber berichtet worden? (Hauptausschuss, Stadtvertretung)

 

Zu n)

Der Ausschuss für Umweltschutz ist nach der Hauptsatzung für die Abfallwirtschaft zuständig. Die Einladung für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17.05.2000 mit der Vorlage B 00/0198, der der betreffende Bescheid beigefügt ist, wurde am 09.05.2000 verteilt. Der Hauptausschuss hatte unabhängig davon zwischen dem 08.05.2000 und 05.06.2000 keine Sitzung.

Die Stadtvertretung hatte unabhängig davon zwischen dem 04.04.2000 und 23.05.2000 keine Sitzung.

 

o)Warum ist nicht hingewiesen worden, dass Widerspruchsfristen erlöschen?

 

Da es sich um eine belastende Anordnung handelt –

 

-          Mehrkosten für die Bürger

-          Jahreslanger politischer Streit

-          Bereitstellung von nicht unerheblichen Haushaltsmitteln,
die nicht zur Verfügung stehen

-          usw.

 

Zu o)

Die am 09.05.2000 verteilte Vorlage B 00/0198 für die Sitzung am 17.05.2000 ist klar gegliedert und enthält den Bescheid der Unfallkasse. Bei Lesen der Vorlage ergibt sich automatisch, dass Widerspruchsfristen innerhalb eines Monats nach Zugang des Verwaltungsaktes erlöschen.

 

p) Wäre es aus Fürsorgegesichtspunkten nicht Aufgabe der Verwaltung gewesen (Verwaltung hat die Aufgabe, der Selbstverwaltung zuzuarbeiten und alle Informationen zur Verfügung zu stellen), ausdrücklich auf den Ablauf der Einspruchsfrist hinzuweisen? Es war der Verwaltung bekannt, dass die Vorlage in der Sitzung des Umweltausschusses am 17.05.00 nicht beraten werden würde.

 

Zu p)

Die Verwaltung sieht gerade unter Fürsorgegesichtspunkten keine Verpflichtung, nochmals explizit auf den Ablauf einer Rechtsmittelfrist eines Verwaltungsaktes hinzuweisen, der seitens der Unfallkasse unter Fürsorgegesichtspunkten erlassen wurde.

(Die Umsetzungsfrist zu Punkt 2 spätestens 01.04.2002 ist sogar recht lang bemessen.)

Dass die Vorlage nach längerer Diskussion mit 6:5 Stimmen von der Tagesordnung abgesetzt wurde, ergab sich definitiv erst in der Sitzung.

 

Inhaltlich zur Anordnung der Unfallkasse

q) Ist der Unfallkasse bekannt, dass durch abfallpolitischer Vorgaben, das durchschnittliche Restmüllaufkommen auf 3 l gesenkt wurde?

Ist der Unfallkasse bekannt, dass seit der Abfalltrennung in Norderstedt auch der Bio-Müll getrennt gesammelt wird?

Wenn ja, wie erklärt sich dann die Aussage, dass durch die Abfalltrennung sich das Gesamtgewicht der Restmülltonnen erheblich erhöht, da die Leichtfraktionen Papier, Pappe Kunststoff nicht mehr in den Restmüll wandert?

Ist der Unfallkasse bekannt, dass in der Stadt Norderstedt sukzessive die MGB eingeführt werden? (Ersatz- und Neubeschaffung).

Sind weitere Ortsbesichtigungen durchgeführt worden?

 

Zu q)

 

s. schriftliche Stellungnahme der Unfallkasse vom 05.07.2000. (Anlage 1 der Vorlage M 00/0198.1)

 

 

 

Herr Sandhof erläutert die Vorlage.

 

Herr Langeheinecke wünscht sich Ausführungen über die Perspektiven der Abfallwirtschaft.

 

Herr Sandhof nimmt dazu Stellung.

 

Herr Schlombs gibt dazu Ergänzungen.

 

Die Berichtsvorlage wird vom Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.