Sitzung: 19.07.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0274.1
Die von der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 21.6.2000 des
Umweltausschusses gestellten Fragen zum TOP 6.1 “Einführung von
Energiemanagement für die Liegenschaften der Stadt Norderstedt” gestellten
Fragen werden nach Rücksprache und Abstimmung mit der Investitionsbank
Schleswig-Holstein folgendermaßen beantwortet:
Zu 1)
Der Vertragstext wird in folgender Weise geändert:
Die Stadt Norderstedt – nachfolgend Auftraggeberin genannt –
strebt eine deutliche Senkung ihrer CO2-Emissionen im Rahmen der
eingegangenen Selbstverpflichtung an, wobei zugleich das Kostensenkungspotential
von Energiesparmaßnahmen ausgeschöpft werden soll.
Zu 4.2.4)
Beantwortung durch die Investitionsbank:
Auch hier sind der Soll-Ist-Vergleich von Verbräuchen und die CO2 –Bewertung
von Seiten der IB als gleichwertig anzusehen. Die Kennzahlen werden wertneutral
dargestellt und bilden die Grundlage für eine unseres Erachtens deutlich
optimierte Entscheidungsfindung.
Zu 4.2.7)
Im abschließenden Kapitel 40 thematisiert die AGENDA 21 eigens die
Bedeutung von Informationen für die Entscheidungsfindung, um eine “nachhaltige”
Entwicklung gezielt erreichen zu können. Dafür ist die Entwicklung von
Nachhaltigkeitsindikatoren gefordert: “Es müssen Indikatoren für nachhaltige
Entwicklung entwickelt werden, um eine solide Grundlage für Entscheidungen auf
allen Ebenen zu schaffen und zu einer selbstregulierenden Nachhaltigkeit
integrierter Umwelt- und Entwicklungssyseteme beizutragen.” (AGENDA 21, Rdn.
40.4)
Gegenstand des Vertrages mit der Investitionsbank ist es, für den
Bereich des kommunalen Klimaschutzes und speziell des städtischen
Energiemanagements geeignete Indikatoren zu entwickeln. Die einzelnen
Zielsetzungen und die mit Hilfe der Indikatoren zu überwachenden
Zielerreichungsgrade sind miteinander während der Vertragslaufzeit zu
erarbeiten.
Zu 4.4)
Beantwortung durch die Investitionsbank:
Der Ergebnisbericht wird idealerweise zum Abschluss des Projektes
gemeinsam von der Stadt Norderstedt und der Investitionsbank erstellt. Die
Investitionsbank wird insbesondere die Empfehlungen über das weitere Vorgehen
zur Diskussion stellen. Die abschließende Bewertung ist dann selbstverständlich
der Stadt vorbehalten.
Zu 5)
Die exakten Kosten sind im Vorwege nicht berechenbar. Die personellen
Aufwendungen sind durch das vorhandene Personal und die 5 vorgesehenen Stellen
der Klimaschutzkoordination zu leisten.
Zu 6.2 und 8.)
Beantwortung durch die Investitionsbank:
Das Angebot und dessen Auslegung im Zweifelsfall orientieren sich an
der üblichen Praxis im Bereich von Ingenieurverträgen. So ist es z. B.
planmäßige Voraussetzung für die Freigabe/Anweisung einer Rechnung, dass
zwischen den Vertragsparteien Konsens über die erbrachten Leistungen besteht.
Die Investitionsbank ist dabei grundsätzlich zur Nachbesserung nicht
ausreichender Leistungen verpflichtet, ohne
dass damit “quasi automatisch” zusätzliche Honorarforderungen verbunden
sind. Hierbei handelt es sich durchweg um gängige Vorgehensweisen im
Dienstleistungsbereich.
Ergänzend können wir sagen: In den bisherigen Projekten waren diese
Aspekte ohne jegliche Relevanz. Wir bitten Sie darum, sich gerne bei
verschiedenen Kunden persönlich über das Verhalten der Investitionsbank in
diesen Fragen zu erkundigen (z. B. Umweltamt Stadt Geesthacht/ Herr Junge,
Zentrale Dienste der Stadt Neumünster/ Herr Kuck, Bauamt Kreis Nordfriesland/Herr
Storm).
Zu 9)
Aus den obigen Ausführungen der Investitionsbank ergibt sich, dass auch
für diesen Vertrag das normale Vertragsrecht gilt. Damit schafft eine nicht
nachzubessernde Minderleistung die Möglichkeit, eine verminderte Vergütung zu
leisten.
Zu 9.8)
Die Kosten des Vertrages sind unter Punkt 9 (S. 26-28) detailliert
aufgeführt. Über die Vertragslaufzeit hinaus entstehen der Stadt aus diesem
Vertrag keine weiteren Folgekosten.
Zu 10.2)
Die gewünschte Formulierung findet sich im Absatz 10.2, soweit es sich
um EDV-Programme und Rechte handelt, die zur Fortsetzung des gemeinsam
erarbeiteten Energiemanagements benötigt werden.
Weitergehende materielle Ansprüche entstehen nicht, da
Vertragsgegenstand gerade die fachliche Qualifizierung zur eigenständigen
Fortsetzung des Energiemanagements durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadt ist. Der Wissenstransfer ist die eigentliche Leistung des Vertrages.
Zu 10.7 und 12.2)
In Punkt 10.7 werden Lizenzfragen einer Software geregelt, in Punkt
12.2 Arbeitsergebnisse des Kooperationsprojektes, so wie sie dem
Umweltausschuss zur Veranschaulichung in der Sitzung vom 21.6.2000 am Beispiel
der Stadt Geesthacht vorgeführt wurden.
Da es sich bei den Arbeitsergebnissen um eine gemeinsame Leistung
handelt, bei der Entwicklung der zur Verfügung zu stellenden Software jedoch um
die Leistung Dritter, ist die Voraussetzung für eine analoge Behandlung nicht
gegeben.
Der
Bericht des Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.