Sitzung: 19.07.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0310
Herr
Langeheinecke stellt die Anfrage, warum die Vorschläge des Umweltamtes
bezüglich der Ausnahmeregelung für den Parameter “Gesamteisen” nicht
berücksichtigt worden seien. Herr Sandhof und Herr Brüning geben Erläuterungen
dazu.
Herr
Dr. Penshorn ergänzt, dass zum
Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme des Umweltamtes zu den
Grenzwerten der Schmutzwassersatzung zwar absehbar war, dass der vorgesehene
Grenzwert für Eisen in Höhe von 25 mg/l teilweise überschritten werden würde.
Es war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht absehbar, dass auch der entsprechende
Grenzwert für Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Höhe von 100 mg/l überschritten
werden würde, was deshalb in der Stellungnahme
des Umweltamtes keine Berücksichtigung finden konnte. Herr Brüning weist darauf
hin, dass bei der Einführung der neuen Grenzwerte für Ammonium und Eisen die
Einrichtung einer Deponiesickerwassserbehandlungsanlage – mit den
entsprechenden Kosten für die Stadt Norderstedt – erforderlich sei.
Herr
Langeheinecke stellt den Antrag die Festlegung der Grenzwerte für die Parameter
Ammonium, Gesamteisen und Fluorid auf folgende Werte festzusetzen:
Ammonium-N: 200 mg/l
Gesamteisen: keine Beschränkung, sofern keine
Schwierigkeiten im Kanal oder Klärwerk
zu erwarten sind
Fluorid: 10 mg/l
Frau
Reiländer lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Die
4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt
Norderstedt (Schmutzwassersatzung) wird in Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B
00/310 beschlossen.
Die
Grenzwerte für Ammonium, Gesamteisen und Fluorid werden wie folgt festgesetzt:
Ammonium-N: 200 mg/l
Gesamteisen: keine Beschränkung, sofern keine
Schwierigkeiten im Kanal oder Klärwerk
zu erwarten sind
Fluorid: 10 mg/l
Der
Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Herr
Langeheinecke bittet das Betriebsamt um Bereitstellung der Abwassersatzung der
Stadt Schwarzenbek.
Protokollauszug:
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