Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Langeheinecke stellt die Anfrage, warum die Vorschläge des Umweltamtes bezüglich der Ausnahmeregelung für den Parameter “Gesamteisen” nicht berücksichtigt worden seien. Herr Sandhof und Herr Brüning geben Erläuterungen dazu.

 

Herr Dr. Penshorn ergänzt, dass zum  Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme des Umweltamtes zu den Grenzwerten der Schmutzwassersatzung zwar absehbar war, dass der vorgesehene Grenzwert für Eisen in Höhe von 25 mg/l teilweise überschritten werden würde. Es war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht absehbar, dass auch der entsprechende Grenzwert für Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Höhe von 100 mg/l überschritten werden würde, was deshalb in der  Stellungnahme des Umweltamtes keine Berücksichtigung finden konnte. Herr Brüning weist darauf hin, dass bei der Einführung der neuen Grenzwerte für Ammonium und Eisen die Einrichtung einer Deponiesickerwassserbehandlungsanlage – mit den entsprechenden Kosten für die Stadt Norderstedt – erforderlich sei.

 

Herr Langeheinecke stellt den Antrag die Festlegung der Grenzwerte für die Parameter Ammonium, Gesamteisen und Fluorid auf folgende Werte festzusetzen:

 

Ammonium-N:   200 mg/l

Gesamteisen:       keine Beschränkung, sofern keine Schwierigkeiten im Kanal oder Klärwerk

                            zu erwarten sind

Fluorid:               10 mg/l

 

Frau Reiländer lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Norderstedt (Schmutzwassersatzung) wird in Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/310 beschlossen.

 

Die Grenzwerte für Ammonium, Gesamteisen und Fluorid werden wie folgt festgesetzt:

Ammonium-N:   200 mg/l

Gesamteisen:       keine Beschränkung, sofern keine Schwierigkeiten im Kanal oder Klärwerk

                            zu erwarten sind

Fluorid:               10 mg/l

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Herr Langeheinecke bittet das Betriebsamt um Bereitstellung der Abwassersatzung der Stadt Schwarzenbek.

 

Protokollauszug:

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