Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

a)         Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.09.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·  Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf

·  Darstellung von Flächen für Versorgungsanlagen

·  Anpassung der Grenze des geplanten Landschaftsschutzgebietes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b)        Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt (Anlage 3 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die Planzeichnung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2020) vom 20.09.2017 (Anlage 4 der Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 6 der Einladung durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder:14;

 

davon anwesend 14;  Ja-Stimmen: 14