Beschluss
Die Stadt Norderstedt beschließt die Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage B 17/0412/1.
Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich rund 321.000 € als Änderung des Teilergebnisplans Förderung von Kindern in Tagespflege in die Haushaltsberatungen 2018/19 einzubringen.
Abstimmung:
Bei 18 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.