Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Herr Hanak und Herr Tauschwitz beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Strommer nimmt ab 21.25 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Dr. Freter weist darauf hin, dass es sich bei den Notunterkünften um eine kostenrechnende Einrichtung handelt. Es wird eine jährliche Gebührenüberprüfung stattfinden.

 

a)       Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Norderstedt (Notunterkunftssatzung) in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/0406.

 

b)       Die Gebührenbedarfsberechnung 2001 für die Notunterkünfte
(Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 00/0406) wird zur Kenntnis genommen.

 

c)       Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage            Nr. B 00/0406.

Die Benutzungsgebühr beträgt 328,07 DM monatlich je Person.

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.

 

AUSZUG : 501, 102 für Stadtvertretung