Sitzung: 28.09.2000 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B00/0406
Herr
Hanak und Herr Tauschwitz beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Strommer nimmt ab 21.25 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Herr
Dr. Freter weist darauf hin, dass es sich bei den Notunterkünften um eine
kostenrechnende Einrichtung handelt. Es wird eine jährliche Gebührenüberprüfung
stattfinden.
a)
Die
Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Benutzung von Notunterkünften
der Stadt Norderstedt (Notunterkunftssatzung) in der Fassung der Anlage 1 zur
Vorlage Nr. B 00/0406.
b)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2001 für die Notunterkünfte
(Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 00/0406) wird zur Kenntnis genommen.
c)
Die
Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt in der Fassung der Anlage 3 zur
Vorlage Nr. B 00/0406.
Die Benutzungsgebühr beträgt 328,07 DM monatlich je
Person.
Die
Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.
AUSZUG
: 501, 102 für Stadtvertretung