Sitzung: 06.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt der Stadtvertretung wie folgt zu beschließen:
1.)
Die Stadtvertretung
beschließt
a)
§ 4a der
Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 Abs. 1) der Hauptsatzung erhält folgende
Fassung:
„§ 4a
Entscheidungen des
Bildungsausschusses
Entscheidung über Produkt-
und Leistungspläne von Volkshochschule und Stadtbücherei“
b)
Diese Änderung der
Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Abstimmung:
Bei 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.