Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung wie folgt zu beschließen:

 

1.)

Die Stadtvertretung beschließt

 

a)

§ 4a der Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 Abs. 1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

 

㤠4a

Entscheidungen des Bildungsausschusses

Entscheidung über Produkt- und Leistungspläne von Volkshochschule und Stadtbücherei“

 

b)

Diese Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.


Abstimmung:

Bei 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.