Sitzung: 06.09.2000 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0430
Herr Struckmann verweist unter TOP 6 auf die als Anlage 1 beigefügte
Berichtsvorlage M 00/0430:
Am 11.08.2000 fand eine Ortsbesichtigung an der zukünftigen
Kindertagesstätte im B 202 mit folgenden Teilnehmern statt:
Frau
Sajons, Frau Steinke – Sedat und
Herr Meiforth von der Albert – Schweitzer Kirchengemeinde, Herr Erster Stadtrat
Dr. Freter, Herr Zweiter Stadtrat Schlombs, Herr Schlüter, Herr Schmidtke
und Herr Ahl.
Der Termin wurde einberufen um vor Ort zu prüfen, inwieweit
auf dem späteren Gelände der zukünftigen Kindertagesstätte der
Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zusätzliche Spielflächen angelegt werden
können.
Zu
Beginn erläuterte Herr Erster Stadtrat Dr. Freter kurz, wie es zu der
Entscheidung in der Stadtvertretung kam, den Bebauungsplan Nr. 202 nicht für
eine Erweiterung der Außenflächen an der zukünftigen Kindertagesstätte der
Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zu ändern.
Die
Vertreter der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zeigten hierfür keinerlei
Verständnis. Es konnte nach längerer Diskussion aber dahin gehend Einigkeit
erzielt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Außenanlagen im südlichen
Teil nur auf dem im B 202 ausgewiesenen Flurstück angelegt werden können.
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs wies darauf hin, dass die Anbindung der südlichen vom
Kindergarten gelegenen Wohngebiete über einen neuen Fußweg erfolgt, der im
Rahmen der Neugestaltung der südlich an den Kindergarten angrenzenden Grünzuges
mit ausgebaut wird.
Die
Fläche von ca. 200 qm auf der Ostseite kann in voller Breite von dem
Kindergarten genutzt werden. Wie die übrigen Außenflächen, muss diese Fläche
ebenfalls eingezäunt werden. Die zukünftige Leiterin des Kindergartens, Frau
Steinke-Sedat, machte aber darauf aufmerksam, dass die beiden Spielräume über
einen Weg innerhalb des eingezäunten Grundstückes verbunden sein sollten. Dies
ist bei dem derzeitigen vorgesehenen Grundstücksverlauf nicht möglich. Von der
Stadt Norderstedt wurde zugesagt, dass geprüft werden soll, wieweit diesem
Wunsch entsprochen werden kann.
Insgesamt
stehen dem Kindergarten damit ca. 550 qm eingezäunte Spielfläche zur Verfügung.
Die
Prüfung durch das Team Vermessung ergab, dass die Fläche für den geforderten,
süd-lichen des Gebäudes verlaufenden, Weges von ca. einem Meter Breite
(innerhalb des eingefriedeten Grundstückes), sich nicht aus dem Abgreifmaß aus
dem B- Plan Nr. 202 ergibt.
Ein
Wegeverbindung innerhalb der eingefriedeten Flächen zwischen den östlich und
westlich vom Gebäude gelegenen Spielflächen ist somit nicht möglich.
Um
dennoch diesen Verbindungsweg, der aus organisatorischen Gründen sehr wichtig
ist, anlegen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, einen Nutzungsvertrag mit
der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde über ca. 15 qm Grünfläche zu schließen.
Über diese zusätz-lichen ca. 15 qm, die direkt an das Gebäude angrenzen, wird
es den Kindern ermöglicht,
zwischen den Spielflächen hin und her zu wechseln!
Auszug
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