Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann verweist unter TOP 6 auf die als Anlage 1 beigefügte Berichtsvorlage M 00/0430:

 

Am 11.08.2000 fand eine Ortsbesichtigung an der zukünftigen Kindertagesstätte im B 202 mit folgenden Teilnehmern statt:

 

Frau  Sajons, Frau  Steinke – Sedat und Herr Meiforth von der Albert – Schweitzer Kirchengemeinde, Herr Erster Stadtrat Dr. Freter, Herr Zweiter Stadtrat Schlombs, Herr Schlüter, Herr Schmidtke und  Herr Ahl.

 

Der Termin wurde einberufen um vor Ort zu prüfen, inwieweit auf dem späteren Gelände der zukünftigen Kindertagesstätte der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zusätzliche Spielflächen angelegt werden können.

 

Zu Beginn erläuterte Herr Erster Stadtrat Dr. Freter kurz, wie es zu der Entscheidung in der Stadtvertretung kam, den Bebauungsplan Nr. 202 nicht für eine Erweiterung der Außenflächen an der zukünftigen Kindertagesstätte der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zu ändern.

 

Die Vertreter der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde zeigten hierfür keinerlei Verständnis. Es konnte nach längerer Diskussion aber dahin gehend Einigkeit erzielt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Außenanlagen im südlichen Teil nur auf dem im B 202 ausgewiesenen Flurstück angelegt werden können.

 

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs wies darauf hin, dass die Anbindung der südlichen vom Kindergarten gelegenen Wohngebiete über einen neuen Fußweg erfolgt, der im Rahmen der Neugestaltung der südlich an den Kindergarten angrenzenden Grünzuges mit ausgebaut wird.

 

Die Fläche von ca. 200 qm auf der Ostseite kann in voller Breite von dem Kindergarten genutzt werden. Wie die übrigen Außenflächen, muss diese Fläche ebenfalls eingezäunt werden. Die zukünftige Leiterin des Kindergartens, Frau Steinke-Sedat, machte aber darauf aufmerksam, dass die beiden Spielräume über einen Weg innerhalb des eingezäunten Grundstückes verbunden sein sollten. Dies ist bei dem derzeitigen vorgesehenen Grundstücksverlauf nicht möglich. Von der Stadt Norderstedt wurde zugesagt, dass geprüft werden soll, wieweit diesem Wunsch entsprochen werden kann.

 

Insgesamt stehen dem Kindergarten damit ca. 550 qm eingezäunte Spielfläche zur Verfügung.

 

Die Prüfung durch das Team Vermessung ergab, dass die Fläche für den geforderten, süd-lichen des Gebäudes verlaufenden, Weges von ca. einem Meter Breite (innerhalb des eingefriedeten Grundstückes), sich nicht aus dem Abgreifmaß aus dem B- Plan Nr. 202 ergibt.

Ein Wegeverbindung innerhalb der eingefriedeten Flächen zwischen den östlich und westlich vom Gebäude gelegenen Spielflächen ist somit nicht möglich.

 

Um dennoch diesen Verbindungsweg, der aus organisatorischen Gründen sehr wichtig ist, anlegen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, einen Nutzungsvertrag mit der Albert-Schweitzer Kirchengemeinde über ca. 15 qm Grünfläche zu schließen. Über diese zusätz-lichen ca. 15 qm, die direkt an das Gebäude angrenzen, wird es den Kindern ermöglicht,
zwischen den Spielflächen hin und her zu wechseln!

 

 

Auszug

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