Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44

Beschluss

 

Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung wird beschlossen:

 

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.    im Ergebnisplan der

 

erhöht
um

EUR

vermindert
um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans
einschließlich der Nachträge

     gegenüber            nunmehr fest‑

        bisher                   gesetzt auf

         EUR                        EUR

Gesamtbetrag der Erträge

23.030.000

 

212.915.400

235.945.400

Gesamtbetrag der Aufwendungen

17.656.900

 

211.910.300

229.567.200

Jahresüberschuss

       5.373.100

 

1.005.100

6.378.200

Jahresfehlbetrag

 

 

 

 

2.    im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

22.969.000

 

   209.022.300

231.991.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.656.900

 

198.222.800

202.879.700

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

      

12.242.000

37.852.800

25.610.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

7.815.000

49.269.500

41.454.500

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

                                                                                                von bisher                        auf

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen                   
31.312.000  EUR              23.497.000 EUR

 

Norderstedt, den 13.12.2017

 

In Vertretung

 

Reinders

Zweite Stadträtin

 


Abstimmung über die Beschlussvorlage inkl. der nachgesandten Änderungen:

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.