Sitzung: 07.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0510
Beschluss
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 305 Norderstedt
„Richtweg“, Gebiet: zwischen U-Bahn-Linie 1, Buschweg, Buchenweg, westlich
U-Bahn-Haltestelle Richtweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 3 der
Beschlussvorlage) und Teil B – Text (Anlage 4 der Beschlussvorlage)
in der Fassung vom 22.11.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 22.11.2017
(Anlage 5 der Beschlussvorlage)
wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 305 Norderstedt
„Richtweg“, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
·
zur Lärmaktionsplanung 2013 - 2018
inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm,
·
zu den Verkehrs- und Gewerbeimmissionen,
·
zur steigenden Lärmbelastung der vorhandenen
Wohnbevölkerung,
·
zum Verlust an Erholungsflächen durch
Versiegelung,
·
zur Veränderung des Landschaftsbildes,
·
zur Erhöhung der Lärm- und Luftemissionen
aufgrund der Verkehrszunahme.
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zur Bestandssituation der Biotoptypen und
deren Bewertung,
·
zum potenziellen Vorkommen von geschützten
Arten und der Bewertung der artenschutzrechtlichen Wirkungen,
·
zum Fledermausvorkommen und Artenspektrum in
ausgewählten Gebieten.
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu Grundwasserständen,
·
zum Baumbestand und dessen Bewertung,
·
zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
·
zur Beschaffenheit
des Grundwassers, zum Erhalt des historischen Grünzuges.
Luft: Aussagen
·
zur Luftqualitätsgüte,
·
zur Berücksichtigung
des Radverkehrs und der E-Mobilität.
Klima: Aussagen
·
zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und
kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet,
·
zur Berücksichtigung
des Radverkehrs, der E-Mobilität.
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet,
- zum Verlust
an Landschaftsraum als Naherholungsgebiet.
Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen
finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: 01/2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmaktionsplan
2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne/
Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
· Grünordnerischer
Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 305 Stand: 2017
· Datengestützte
faunistische Potenzialabschätzung Stand: 2017
· Baumgutachten Stand: 2016
· Projekt
Garstedter Dreieck, Stadt Norderstedt, Datengestützte,
faunistische Potenzialabschätzung Stand: 2009
· Fledermauskonzept
Norderstedt, Gebiet 4:
Garstedter Dreieck,1. Fledermausmonitoring Stand: 2013
· Lärmtechnische
Untersuchung Stand: 06/2017
· Grundwasseruntersuchung
im Bereich Garstedter Dreieck Stand: 06/1999
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu
benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie
waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14
davon anwesend: 14, Ja-Stimmen: 14 einstimmig beschlossen.