Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 305 Norderstedt „Richtweg“, Gebiet: zwischen U-Bahn-Linie 1, Buschweg, Buchenweg, westlich U-Bahn-Haltestelle Richtweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 3 der Beschlussvorlage) und Teil B – Text (Anlage 4 der Beschlussvorlage) in der Fassung vom 22.11.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 22.11.2017 (Anlage 5 der Beschlussvorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 305 Norderstedt „Richtweg“, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

·      zur Lärmaktionsplanung 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·      zu den Verkehrs- und Gewerbeimmissionen,

·      zur steigenden Lärmbelastung der vorhandenen Wohnbevölkerung,

·      zum Verlust an Erholungsflächen durch Versiegelung,

·      zur Veränderung des Landschaftsbildes,

·      zur Erhöhung der Lärm- und Luftemissionen aufgrund der Verkehrszunahme.

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·      zur Bestandssituation der Biotoptypen und deren Bewertung,

·      zum potenziellen Vorkommen von geschützten Arten und der Bewertung der artenschutzrechtlichen Wirkungen,

·      zum Fledermausvorkommen und Artenspektrum in ausgewählten Gebieten.

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Baumbestand und dessen Bewertung,

·      zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,

·      zur Beschaffenheit des Grundwassers, zum Erhalt des historischen Grünzuges.

Luft: Aussagen

·      zur Luftqualitätsgüte,

·      zur Berücksichtigung des Radverkehrs und der E-Mobilität.

Klima: Aussagen

·      zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet,

·      zur Berücksichtigung des Radverkehrs, der E-Mobilität.

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet,
  • zum Verlust an Landschaftsraum als Naherholungsgebiet.

 

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                        Stand:          01/2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt                                                                                     Stand:          12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                    Stand:     16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht          Stand:          12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne/
Flurabstandspläne                                                                                    Stand:      2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                   Stand:               2007

·      Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 305                                Stand:               2017

·      Datengestützte faunistische Potenzialabschätzung                                 Stand:               2017

·      Baumgutachten                                                                                        Stand:               2016

·      Projekt Garstedter Dreieck, Stadt Norderstedt, Datengestützte,
faunistische Potenzialabschätzung                                                          Stand:               2009

·      Fledermauskonzept Norderstedt, Gebiet 4:
Garstedter Dreieck,1. Fledermausmonitoring                                         Stand:               2013

·      Lärmtechnische Untersuchung                                                                Stand:          06/2017

·      Grundwasseruntersuchung im Bereich Garstedter Dreieck                   Stand:          06/1999

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14

 

davon anwesend: 14,  Ja-Stimmen: 14 einstimmig beschlossen.