Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Paschen stellt folgende Fragen:

 

Welche Möglichkeiten hat der Bürger bei Großveranstaltungen, um gegen ungebührliche Lärmbelästigung Beschwerde einzulegen?

 

Ist das Ordnungsamt während solcher Veranstaltungen erreichbar?

 

Ist den Bürgern diese Telefonnummer bekannt gemacht worden (z.B. Telefonbuch)?

 

Protokollauszug: Amt 32