Beschluss

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 18.12.2017 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend der Abwägungsvor­schlägen der Verwaltung vom 18.12.2017 (Anlage 2 und 4) zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffent­lichen Veranstaltung vom 19.06.2017 sind als Anlagen 3 und 5 in anonymisierter Fassung der Vorlage beigefügt.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen  beschlossen.