Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Norderstedt sind die Maßnahmen förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Sanierung des Tennishallenbelages der 2-Feld-Tennishalle mit anerkannten förderfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 52.739,61€ ein Zuschuss in Höhe von 30% =  15.821,88 € gewährt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 421000.781800 zur Verfügung.

 

 


Abstimmung:

 

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.