Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Dezernat III folgenden Bericht ab:

 

In der o. g. Sitzung fragte Herr Lange zum Thema Umwidmung von Bundesstraßen an, welche Auswirkungen das Urteil zur Umwidmung von Bundesstraßen in Landesstraßen oder Gemeindestraßen bei der B 433 hat.

 

Bereits 1987 hat das Bundesministerium für Verkehr auf Veranlassung des Bundesrechnungshofes ein Abstufungskonzept für autobahnparallele Bundesstraßen (Herabstufung zu Landesstraßen) entwickelt.

 

Anhand der Kriterien:

 

-          mittlerer Abstand der autobahnparallelen Bundesstraße zur Autobahn ca. 5 km,

-          ausreichende Verknüpfung von Autobahn und Bundesstraße sowie

-          Sicherstellung des Netzschlusses der verbleibenden Bundesstraßen

 

ermittelte das Bundesministerium für Verkehr 1987 eine Gesamtstrecke von rd. 3.000 km autobahnparalleler Bundesstraßen, die zeitlich gestaffelt zurückgestuft werden sollen. Die Bundesländer wurden zum Vollzug der ersten Stufe aufgefordert.

 

1995 wurde das Abstufungskonzept überprüft, komplettiert sowie aktualisiert. Nach dem Stand vom 01.01.1995 sollen 5.053 km Bundesstraßen abgestuft werden. In diesem Abstufungskonzept ist auch die B 433 von der Bundesautobahn 7, Autobahnanschluss Kaltenkirchen, bis Landesgrenze Schleswig-Holstein/Hamburg enthalten.

 

Das Abstufungskonzept des Bundes ist z. T. auf heftigen Widerstand bei den Ländern gestoßen. So hat das Land Schleswig-Holstein gegen die Weisung des Bundes zur Abstufung der B 75 zwischen der B 404, westlich Bad Oldesloe und Lübeck, A 226, Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

 

Diese Klage war erfolgreich.

 

Dieses Urteil zieht zwar keine unmittelbaren Auswirkungen für die Stadt Norderstedt nach sich, dennoch ist hierdurch sehr fraglich, in welchem Umfang das geplante Abstufungskonzept des Bundes noch zu verwirklichen ist. Entsprechend der neu eingetretenen Sachlage (Urteil) kann über weitere Ergebnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.

 

Konkret ist mit einer Verwirklichung dieses Abstufungskonzeptes in den nächsten Jahren insofern nicht zu rechnen.

 

Aus gegebenem Anlass wird noch eine Aussage zu dem Abstufungsverfahren für die Langenhorner Chaussee getroffen, da dieses ein anderes Verfahren ist und mit dem vorgenannten Urteil nicht im Zusammenhang gesehen werden kann.

 

Nach den Wünschen der Freien und Hansestadt Hamburg soll die Umgehung Fuhlsbüttel Teil der B 433 werden. Die bisherige Linienführung im Bereich Sengelmannstraße Richtung Norden wird aufgehoben und durch die gewünschte Linienführung (Umgehung Fuhlsbüttel, Kronstieg, Swebenweg bis Oldesloer Straße) soll die alte Streckenführung (von der Alsterkrugchaussee über die Langenhorner Chaussee bis zum Knoten Schleswig-Holstein-Straße) zukünftig zurückgestuft werden.

 

Folglich ist der Teilabschnitt der (verlegten) B 433 vom Knoten Oldesloer Straße bis Knoten Ochsenzoll auf der B 432 in Gemeinschaftsanlage auf Norderstedter Stadtgebiet zu führen. Zurzeit ist bereits zu beobachten, dass die Hamburger auf stadteigenem Gebiet entsprechend beschildern.

 

Dieses Abstufungsverfahren für die Langenhorner Chaussee strengt der Bund als zuständiger Straßenbaulastträger an.

 

Das Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein ist hierbei beteiligt.

 

Wem im Zuge des Umstufungsverfahrens die Straßenbaulast der Langenhorner Chaussee übertragen wird, ist offen. Festgelegt ist allerdings, dass der Bund nicht zwei in etwa parallel verlaufende Straßenbaulasten übernimmt.

 

Hierbei ergeben sich seitens der Stadt folgende Konsequenzen:

 

-          Eine Anpassung der vorhandenen Beschilderung auf Norderstedter Stadtgebiet ist durch die Umsetzung des neuen Schwerlastverkehrleitsystems nötig und vorgesehen.

-          Das umzusetzende neue Verkehrsleitsystem ist auf die Abstufung der Langenhorner Chaussee eingestellt worden, da in diesem Bereich ohnehin gegliederte Vorwegweiser geplant sind.

-          Sollten sich noch Änderungen in dieser Thematik ergeben, wird der Planungsausschuss selbstverständlich über einen eventuell geänderten Sachstand informiert.