Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 32 folgenden Bericht ab:

 

Mit der Anfrage wurde gebeten, im südwestlichen Quadranten der oben genannten Einmündung ein absolutes Haltverbot anzuordnen, da durch abgestellte Fahrzeuge die Sicht beeinträchtigt ist.

 

Das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren ist abgeschlossen. Die Auswertung ergab, dass beide beteiligten Dienststellen, der Träger der Straßenbaulast und die Polizei keinen Handlungsbedarf erkennen. Örtliche Überprüfungen aller Dienststellen führten zum nachstehenden Ergebnis.

 

Im Wilstedter Weg wird hin und wieder wegen des Eindrucks einer Einbahnstraße risikobereiter mittig gefahren. Auf den Seitenstreifen der Einmündungen abgestellte Fahrzeuge schränken in gewisser Weise Sichten ein. Die Bepflanzung und die auch unten ausschlagenden Linden des Eckgrundstücks Wilstedter Weg / Op de Hütt lassen ein sehr zügiges Abbiegen unter Beachtung der Vorfahrt “rechts vor links” in Richtung Tangstedt nicht zu. Unmöglichkeiten zum vorsichtigen und sicheren Abbiegen sowie Gefährdungen aller Straßenverkehrsteilnehmer sind nicht gegeben.

 

Haltverbote nach § 41 Straßenverkehrsordnung dürfen nur bei konkreten Gefahrenabwehrgründen aufgestellt werden. Auf Grund der durchgeführten Ortsbesichtigungen ist kein Gefahrenbabwehrgrund zu erkennen.

 

Daher ist als Prüfungsergebnis aufzuzeigen, dass kein Haltverbot an der Einmündung
Wilstedter Weg / Op de Hütt rechtmäßig angeordnet werden darf.