Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 9, Enthaltungen: 1

 

Die Stadt Norderstedt stellt jährlich, analog der bestehenden Regel, zusätzliche kostenlose öffentliche Laubcontainer mit einem Fassungsvermögen von je 1100 l in stark laubbelastenden Bereichen auf. Als Beispiel sei die Bahnhofstraße genannt. In diesem Bereich wachsen viele Birken. Die Container dienen einzig zur Entsorgung für das von den öffentlichen Bäumen gefallene Laub und Zweigwerk. Die Container werden je nach Bedarf mindestens einmal wöchentlich entleert. Der Laufweg zu einem Container sollte nicht mehr als 250 Meter betragen.

 

Die Container erhalten einen Schriftzug „Laubabfuhr Öffentlich“

 

Eine Entsorgung von privatem Laub oder Grasschnitt in diese Container ist verboten und wird mit einer Geldbuße von mindestens 50 € geahndet. Bei einer evtl. höheren Menge kann die Ordnungsbehörde höhere Strafen verhängen.

 

Der Beschluss bzw. die Hinweise werden im Abfallkalender veröffentlicht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen:

 

  1. Die Anzahl der benötigten Container
  2. Kosten Anschaffung der Container mit Beschriftung „Laubabfuhr Öffentlich“
  3. Personal, -Fahrzeugkosten. Abschreibung – Zinsen. Reinigungs- und Standortkosten.
  4. Zweimal wöchentliche Leerung (stark belastete Straßen)
  5. Einmal wöchentliche Leerung
  6. Dem Ausschuss ist bis spätestens Ende März 2018 eine endgültige Beschlussvorlage vorzulegen, damit zum Laubsaisonbeginn 2018 die Container bereitstehen.

 

Nach Ende der Laubsaison wird im Rahmen der Berichterstattung der Ausschuss über die Erfahrungen informiert um evtl. Nachbesserungen zu tätigen.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

 

Bei  3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen,  1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt