Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 70 folgenden Bericht ab:

 

Selbstverständlich kommt die Stadt Norderstedt, soweit sie Verursacherin eines Schadens ist, auch ihrer Verpflichtung der Schadenswiedergutmachung nach.

 

Im vorliegenden Fall konnte aber nach eingehender Prüfung nicht festgestellt werden, dass ein städtisches Fahrzeug einen Baum im Alsterstieg, Höhe Haus-Nr. 15, beschädigt und dann samt Wurzel, Stubben etc. mitgenommen hat.

 

Jeder Mitarbeiter der Stadt Norderstedt ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden seiner Dienststelle zu melden. Eine entsprechende Meldung liegt dem Betriebsamt nicht vor.

 

Um derartige Vorfälle konkret verfolgen zu können, wäre es für die Verwaltung hilfreich, wenn neben der Schadensmeldung auch Angaben zum Tag des Geschehens sowie eine Notiz zum Kennzeichen vorliegen würden.