Sitzung: 07.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0398
Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:
Am 07.10.1999 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr die HU-Bau für die geplante Parkraumbewirtschaftungs- und Sicherheitsmaßnahme in Norderstedt-Mitte vorgestellt. Nachdem das beauftragte Ingenieurbüro Wulff & Partner das Konzept erläutert hat, beantragte Herr Lange, die Vorlage zu vertagen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten zu reduzieren und bei Verteuerung die Steigerung der Kosten darzulegen.
Frau Hahn bittet darum, dass die Garagenverordnung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird.
Der Ausschuss stimmte dem einvernehmlich zu.
Sachstandsbericht:
Dem beschlossenen Parkraumbewirtschaftungs- und Sicherheitskonzept in Norderstedt-Mitte (siehe Vorlage Nr. 98/0353) lag seinerzeit eine Kostenschätzung für die Herstellung in Höhe von 750.000,00 DM zugrunde. Folgende Anforderungen und Mindeststandards wurden seinerzeit seitens der Verwaltung vorgegeben und politisch beschlossen:
-
Bewachung- und Bewirtschaftung von vier öffentlichen
Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte (P+R Nord, West, Ost und die
Rathaus-Tiefgarage)
-
Bewirtschaftung
des öffentlichen Freiparkplatzes hinter dem Rathaus
-
Schranken- und codierbare Kassensysteme in diesen vier
Tiefgaragen und auf dem Freiparkplatz hinter dem Rathaus
-
nur Bewachung der öffentlichen P+R-Anlage in Garstedt
-
Einführung des dualen Sicherheitssystems (Menschen und
Technik) in allen vier Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte und in der P+R-Anlage
in Garstedt
-
Sicherung der Parkmöglichkeiten in allen Tiefgaragen
entsprechend der neuen Garagenverordnung
-
Einführung von Frauenparkplätzen entsprechend der neuen
Garagenverordnung
-
Sicherheitseinrichtung in Form von:
a) tägliche Kontrolle durch Wachpersonal vor Ort
b) tägliche Kontrolle durch Videoüberwachung mit einer Überwachungszentrale
c) Notruf/Meldeanlage
d) Bewegungsmelder
e) Anstrich, Beleuchtungsoptimierung und Neubeschilderung in den Tiefgaragen
Diese Vorgaben mündeten in der HU-Bau des Ingenieurbüros Wulff & Partner. Die Gesamtkosten (einschließlich Ingenieurleistung) für die Herstellung der Maßnahme wurden detailliert auf 1,3 Mio. DM geschätzt.
Hierfür sind gemäß HU-Bau folgende detaillierte Kosten
festgelegt worden:
Rathaus-Tiefgarage: DM 395.705,18
P+R-Anlage Nord DM 339.245,69
P+R-Anlage West DM 172.144,24
P+R-Anlage Ost DM 147.427,24
P+R-Anlage Garstedt DM 165.764,11
Freiparkplatz Rathaus DM 202.058,33
Gesamtkosten brutto DM 1.392.344,79
Wie politisch festgelegt wurde dann im Amt Stadt als Lebensraum versucht, die Kosten zu reduzieren, allerdings mussten die beschlossenen Vorgaben dabei weitgehend eingehalten werden.
Eine Alternative wurde ausgearbeitet. Allerdings ist vorweg zu sagen, dass auch diese nicht die beschlossenen Zielvorgaben in Gänze erfüllt.
Alternative:
-
Eingeschränkte Bewachung und Bewirtschaftung von vier
öffentlichen Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte (nur Frauenparkplätze werden
bewacht, P+R-Anlage in Garstedt wird nicht bewacht).
-
Bewirtschaftung des öffentlichen Freiparkplatzes hinter
dem Rathaus entfällt.
-
Schranken- und codierbare Kassensysteme in den vier
Tiefgaragen.
-
Einführung des technischen Sicherheitssystems (nur im
Bereich der Frauenparkplätze) in allen vier Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte
-
Einführung von Frauenparkplätzen entsprechend der neuen
Garagenverordnung
-
Sicherheitseinrichtung in Form von:
a) tägliche Kontrolle durch eingeschränkte Videoüberwachung
b) Notruf/Meldeanlage
c) Anstrich, Beleuchtungsoptimierung und Neubeschilderung nur im Bereich der
Frauenparkplätze
-
Ingenieurleistungen
Kostenschätzung hierfür:
Rathaus-Tiefgarage: DM 225.508,50
P+R-Anlage Nord DM 205.609,97
P+R-Anlage West DM 159.152,24
P+R-Anlage Ost DM 145.753,03
P+R-Anlage Garstedt entfällt
Freiparkplatz Rathaus
entfällt
Gesamtkosten DM 736.023,73
brutto ca. DM 740.000,00
(Anteil für Sicherheitseinrichtungen ca. DM 350.000,00)
(Anteil für Bewirtschaftungsanlagen ca. DM 390.000,00)
Weitere Vorgehensweise:
1.
Die Garagenverordnung schreibt keine Bewirtschaftung von
Großgaragen vor, sondern setzt ausschließlich Sicherheitsstandards und
Ausstattungsmerkmale fest (z.B. Frauen-parkplätze).
Demnach könnte selbstverständlich auf eine Parkraumbewirtschaftung in den
Tiefgaragen und insbesondere auf dem Freiparkplatz hinter dem Rathaus in Gänze
verzichtet werden. Diese Möglichkeit ist allerdings aus fachlicher Sicht nicht
weiter zu verfolgen, da jährliche Unterhaltungskosten für das
Sicherheitskonzept entstehen und die bei einer derartigen Lösung nicht durch
Einnahmen refinanziert wären.
2.
Die berechneten Kosten für die Sicherheitseinrichtung beruhen
in jedem Falle auf den Mindestanforderungen. Hier ist eine Kostenreduzierung
aus rechtlichen Gründen nicht angezeigt und kann auch nicht empfohlen werden.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung
dieser Garagenverordnung hinsichtlich der Umsetztungsfrist vorliegt. Innerhalb
von fünf Jahren nach Inkrafttreten ist nunmehr diese umzusetzen (d.h. bis zum
31. März 2002).
Finanzmittel in Höhe von DM 350.000,00 müßten demnach Anfang 2002 zur Verfügung
stehen.
3.
Eine sofortige Umsetzung dieses Konzeptes aus Gründen der
Fristsetzung durch die Garagenverordnung bis zum 31.03.1999 ist nicht mehr
angezeigt und wird auch aus fachlicher Sicht nicht mehr empfohlen.
4.
Alle Konzeptvarianten setzen voraus, dass in den Garagen P+R
West und P+R Ost eine Einigung mit den Co-Bauherren über die Zuordnung der
Parkplätze entsprechend der anteiligen Baukosten erfolgt. Ferner muss eine
Einigung über die Anordnung der Parkplätze für Frauen erzielt werden.
Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt ist seit Mai 2000 in intensive
Verhandlungen eingetreten.
5.
Sollte die Realisierung der Parkraumbewirtschaftung noch in
2000 gewünscht werden, müssten Finanzmittel in jedem Falle außerplanmäßig
bereitgestellt werden, da zurzeit keine Mittel für diese Maßnahme im Haushalt
2000 eingeplant wurden.
Dies gilt auch für die Sicherheitseinrichtungen und die Unterhaltung der
technischen Einrichtungen und den Ansatz für Einnahmen durch Parkgebühren.
Eine Kopie der zurzeit gültigen Garagenverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.