Sitzung: 26.09.2000 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0291.1
Herr
Erster Stadtrat Dr. Freter weist auf die Änderungen zu den Vorlagen B 00/0290.1
“Entgeltordnung für die Stadtbücherei des FORUM der Stadt Norderstedt; hier:
Änderung zum 01.10.2000” und B 00/0291.1 “Benutzungsordnung für die
Stadtbücherei Norderstedt; hier: Änderung zum 01.10.2000” hin.
Beschluss:
Die
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Norderstedt wird wie folgt ab dem
01.10.00 geändert:
§ 4
Abs.2 wird verändert und lautet nunmehr wie folgt:
In der Regel werden Bücher und Medien für vier Wochen ausgeliehen. In
begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist
verkürzt oder vorab verlängert werden.
Für Videos, DVD und Zeitschriften gilt eine verkürzte Leihfrist von
zwei Wochen.
§
4 Abs.3 wird gestrichen
§
4 Abs. 4 wird zu Abs.3
§
4 Abs. 5 wird zu Abs.4
§
4 Abs. 6 wird zu Abs.5
§
4 Abs. 7 wird zu Abs.6
§ 4
Abs. 8 wird geändert und als neuer Abs.7 lautet er nunmehr wie folgt:
Die
Leihfrist kann vor ihrem Ablauf maximal zweimal verändert werden, wenn die Medieneinheit nicht von anderen
BenutzerInnen vorbestellt ist. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien
vorzulegen.
Videos,
DVD und Zeitschriften sind von dieser Regelung ausgenommen und können maximal
einmal verlängert werden.
§ 4
Abs.9 wird zu Abs.8
§ 4
Abs.10 wird zu Abs.9
§ 4
Abs.11 wird zu Abs.10
Abstimmung:
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 44