Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Achtung!

Aufgrund eines Systemabsturzes ist in der Niederschrift die falsche Vorlagen-Nr. genannt. Die korrekte Vorlagen-Nr. ist B 00/0212.1

 

Beschluss:

 

a)     Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.03.1999 bis einschließlich 15.04.1999, der erneuten öffentlichen Auslegung vom 17.04.2000 bis einschließlich 17.05.2000 und der eingeschränkten Beteiligung im Mai 2000.

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen und im Rahmen der eingeschränk­ten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und privater Personen werden:

nicht berücksichtigt:

Punkt 2

Werner Grotherr                                                                     vom 30.03.1999

teilweise berücksichtigt:

Punkt 4a
Ingrid und Dr. jur. Herwig Niehusen                          vom 05.02.1997

Punkt 5
Müller-Schönemann, Tietgen, Rodewoldt
Rechtsanwälte und Notare                                             vom 15.04.1999

Punkt 6
Anwohnergemeinschaft “Am Stadtpark”                        vom 18.01.1999


 

berücksichtigt:

Punkt 1
Kreis Segeberg - Der Landrat -                                                       vom 26.02.1999

Punkt 3
Dr. jur. Herwig Niehusen                                                                             vom 22.03.1999

Punkt 4
Dr. jur. Herwig Niehusen                                                                             vom 13.04.1999

 

Punkt 7
Klaus-Hinrich Harms                                                                                   vom 20.12.1999

 

Punkt 8

Hardenack-Bau GmbH                                                                   vom 25.04.2000

 

Punkt 9
Ingrid u. Dr. jur. Herwig Niehusen                                                vom 05.05.2000

 

Punkt 10

Rolf Strehlau – Anwohnergemeinschaft Am Stadtpark                vom 16.05.2000

 

Punkt 11

Ingrid u. Dr. jur. Herwig Niehusen                                                vom 07.06.2000



Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Aus­führung zum Sachverhalt der Vorlage Nr. B 00/0212 Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)    Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 143
- Norderstedt - 1. Änderung, Gebiet “Östlich Falkenbergstraße/südlich Moorweg/nördlich Weg Am Stadtpark”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der Fassung vom Juni 2000, als Satzung. Die Begründung - Stand: 20.01.2000 - wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und anschließend den Bebauungsplan mit der Be­grün­dung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen Aus­kunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan ein­gesehen werden kann.

c)     Die Straße Am Stadtpark ist in dem jetzigen Ausbauzustand zu belassen. Die zweite Eiche soll ebenfalls festgesetzt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Herr Kühl verläßt die Sitzung um 20:26 Uhr.

 

Sitzungspause: 20:26 – 20:45 Uhr

 

Protokollauszug: Amt 69