Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2000

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom  folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

DM

DM

DM

DM

 

 

 

 

 

1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

25.610.500

 

271.024.900

296.635.400

    die Ausgaben

25.610.500

 

271.024.900

296.635.400

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

     die Einnahmen

9.655.200

 

54.855.200

64.510.400

     die Ausgaben

9.655.200

 

54.855.200

64.510.400

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

Von bisher  5.820.000 DM

 auf  10.226.400 DM

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                     erteilt.

 

Norderstedt, den

 

Grote

Bürgermeister

 

Protokollauszug: Amt 20