Sitzung: 26.09.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0168.2
Herr
Paustenbach, Herr Kühl und Frau Plaschnick nehmen wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
19.01.2000 bis 21.02.2000
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:
nicht berücksichtigt
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat vom
16.02.2000
Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 21.02.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168.2 Bezug
genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss:
Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den
Bebauungsplan Nr. 227 - Norderstedt - Teil B, Gebiet: westl. Ulzburger
Straße/südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße, bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der Fassung vom Mai 2000, als
Satzung. Die Begründung - Stand: 04.05.2000 - wird in der Fassung der Anlage
3 dieser Vorlage gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses
ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den
Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über
den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69