Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Herr Paustenbach, Herr Kühl und Frau Plaschnick nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 19.01.2000 bis 21.02.2000

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:

nicht berücksichtigt

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat                        vom 16.02.2000

Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr                        vom 21.02.2000

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168.2 Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Satzungsbeschluss:

Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 227 - Norderstedt - Teil B, Gebiet: westl. Ulzburger Straße/südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der Fassung vom Mai 2000, als Satzung. Die Begründung - Stand: 04.05.2000 - wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69