Sitzung: 26.09.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:30 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:3
Achtung!
Aufgrund
eines Systemabsturzes ist in der Niederschrift die falschen Vorlagen-Nr.
genannt. Die korrekte Vorlagen-Nr. ist A 00/044.2.
Gemäß
§ 22 GO nimmt Frau Reinders nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungpunkt teil.
Frau
Ehrenfort beantragt für die SPD-Fraktion den 1. Absatz des Beschlussvorschlages
der Verwaltungsvorlage B 00/0489 zu streichen und durch den Beschlussvorschlag
des Antrages der Fraktionen CDU, SPD und Bürgerpartei zu ersetzen.
Frau
Pfeiler stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:
Für
die weitere Verhandlung mit den freien Trägern über die Vertragsgestaltung
werden folgende Eckpunkte zugrunde gelegt:
1.
Budgetfinanzierung
auf Grundlage einer Bereinigung der Istzahlen 1999, dabei muss auch über die Anerkennung
der Bereinigungskriterien mit den Trägern verhandelt
2.
Verhandlungen
über eine jährliche Steigerungsrate; hierzu erwarten wir entsprechende
Berechnungen der Verwaltung vor, inwieweit die angebotenen 2% realistisch sind
3.
Verhandlungen
gem. § 11 mit den einzelnen Trägern vor Beratung des gesamten Vertragswerkes in
den Gremien
4.
Zur
Sitzung der Stadtvertretung am 21.11.2000 wird ein neuer, mit den freien
Trägern abgestimmter Vertragsentwurf vorgelegt.
Herr
Lange verläßt den Sitzungssaal.
Herr
Krebber weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Vertragsentwurf mit
Datum vom 21.09.2000 genannt werden muss.
Die
Bürgervorsteherin stellt fest, dass es sich bei dem Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen um keinen Änderungsantrag zur Dringlichkeitsvorlage handelt, sondern um
einen Neuantrag und deshalb nicht über diesen Antrag abgestimmt werden kann.
Abstimmung
zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 31 Ja-, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen –
angenommen
Beschluss:
Die
Stadtvertretung beschließt mit den nichtstädtischen Trägern einen Vertrag über
die Finanzierung ihrer Kindertagesstätten und die die Finanzierung betreffenden
Angelegenheiten auf der Grundlage des Vertragsentwurfes der Verwaltung vom
21.09.2000 unter Einbeziehung der Variante A zu beschließen.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit jedem der im Entwurf genannten Träger den so
beschlossenen Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls die durch den § 11
vorgesehenen Sonderregelungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zu treffen.
Abstimmung
zur geänderten Vorlage: Die Vorlage wurde mit 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und
3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Dez. II, Amt 40