Sitzung: 19.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0165
Beschluss
Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1
BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der
Verwaltung vom 04.04.2018 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage (Tabellen
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
vom 04.04.2018 (Anlage 2 und 4 zur Vorlage) den Entwurf zu
fertigen.
Die
Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der
öffentlichen Veranstaltung vom 13.12.2017 sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der
Vorlage beigefügt.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.